Nach dem Urteil des Appellationsgerichts musste die Basler Regierung ihren Entscheid, das bekannte Haus Sulzer in Riehen nicht unter Schutz zu stellen, revidieren.
In Fachgremien ist schon seit Jahren unbestritten, dass dem als «Haus Sulzer» bekannten Einfamilienhaus an der Schlossgasse 23 in Riehen historisch grosse Bedeutung zukommt. «Das Haus gehört zu den Ikonen der Basler Nachkriegsmoderne. Das 1953 bis 1956 von den Architekten Rasser & Vadi erbaute Wohnhaus nimmt Elemente der nordamerikanischen Case Study Houses auf und widerspiegelt den Optimismus und die Aufbruchstimmung der 1950er-Jahre», schrieb einst die in der Architekturszene anerkannte Website Architekturbasel.ch.
Doch von einer Unterschutzstellung, wie es auch die Basler Denkmalpflege forderte, wollte die Basler Regierung aber lange nichts wissen. Dafür sei die Bausubstanz zu schlecht, argumentierte der Regierungsrat vor knapp zwei Jahren auf einen Antrag der Denkmalpflege und des Denkmalrates. Insbesondere in energetischer Hinsicht sei «dringend und umfassend» eine Sanierung notwendig.
Die Massnahmen dafür würden zu «erheblichen» denkmalpflegerischen Einbussen führen. Der Regierungsrat erachtete das Interesse am Erhalt des Gebäudes, in dem der bekannte Schriftsteller Claude Alain Sulzer aufgewachsen war, als zu geringfügig ein. Die öffentlichen und privaten Interessen an einer zeitgemässen Nutzung der Parzelle würden überwiegen.
Eigentümer gegen Unterschutzstellung
Gegen den Entscheid der Regierung legten die freiwillige Denkmalpflege und der Basler Heimatschutz Rekurs ein. Im vergangenen September gab ihnen das Appellationsgericht recht. Der Regierungsrat hat den Entscheid nun akzeptiert und gab gestern bekannt, dass das Einfamilienhaus definitiv unter Denkmalschutz gestellt wird.
«Die Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres hohen geschichtlichen, insbesondere bau-, kultur- und kunsthistorischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar.» Das wird die heutigen Eigentümer nicht freuen. Sie wehrten sich lange gegen die Unterschutzstellung, weil diese naturgemäss den Handlungsspielraum für bauliche Eingriffe einschränkt.
Die geheime Urteilsberatung der drei Richter dauerte fast eine Stunde länger als geplant. Das Gericht nahm einen Augenschein vor Ort vor. Mitsamt den Parteien bewegten sich 16 Personen durch das Gebäude. Der Rechtsvertreter der Eigentümer beharrte auf der Sichtweise, dass das Einfamilienhaus in dieser Form für «zeitgemässes Wohnen» nicht mehr geeignet sei.
Das sahen die Appellationsrichter anders und betonten, die Bausubstanz sei gut. «Es handelt sich hier um ein architekturgeschichtlich hochrangiges Objekt», sagte Gerichtspräsident Claudius Gelzer. Es habe damals zu den modernsten und avantgardistischsten Gebäuden der Schweiz gehört.