Bubendorf
Schon wieder: Hamdi Halili wird zum zweiten Mal gedemütigt und nicht eingebürgert

Die Bubendörfer Bürger ignorieren einen Gerichtsentscheid und lehnen das Einbürgerungsgesuch des Kosovaren erneut ohne Gründe ab.

Andreas Hirsbrunner
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In Bubendorf wurde ein Kosovare trotz Gerichtsentscheid zum zweiten Mal nicht eingebürgert. (Symbolbild)

In Bubendorf wurde ein Kosovare trotz Gerichtsentscheid zum zweiten Mal nicht eingebürgert. (Symbolbild)

Luis Hartl

Dieser Moment am Samstagnachmittag war ein schmerzliches, demütigendes Déjà-vu für Hamdi Halili, den mittlerweile wohl bekanntesten Kosovaren, der gerne Schweizer Bürger werden möchte. Der Präsident der Bürgergemeinde Bubendorf, Roger Frey, trat aus der proppenvollen Bürgerstube, ging auf Halili zu, der draussen im Kreise seiner Familie auf den Einbürgerungsentscheid wartete, und sagte: «Hamdi, Dein Antrag ist mit 23 zu 21 Stimmen bei 22 Enthaltungen abgelehnt worden.» Dann ging Frey lächelnd weiter zum zweiten Einbürgerungswilligen und gratulierte ihm zur einstimmigen Aufnahme.

Schon vor drei Jahren hatte Frey Halili die gleiche Botschaft aus der Versammlung überbracht. Damals waren auch noch seine Frau und der eine Sohn von der Ablehnung betroffen. Diese sind inzwischen eingebürgert, und über Hamdi Halilis Einbürgerung musste die Bürgergemeinde auf Anweisung des Kantonsgerichts nun nochmals befinden.

Nach Frey kamen andere Bürger aus dem Saal, teils mit Tränen in den Augen, redeten den Halilis zu, die wie begossene Pudel dastanden. Eine Bürgerin rief empört: «Das ist eine Schande für Bubendorf.»

Die Bürger wollten ohne die Journalisten diskutieren

Was in der halben Stunde zuvor in der Bürgerstube passiert ist, können wir leider nur aus zweiter Hand schildern. Denn die Medienvertreter wurden vom Bürgerrat beim Traktandum Einbürgerungen hinauskomplimentiert.

Als sich der Schreibende mit dem Verweis, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handle, weigerte, den Saal zu verlassen, liess der Präsident über den Rausschmiss abstimmen.

Mit 36 zu 16 Stimmen wollten die Bürger unter sich bleiben. Hinter verschlossenen Türen brachte offenbar – wir stützen uns auf Aussagen von Bürgern – der erprobte «Rädelsführer», ein eingebürgerter Ostdeutscher, wieder aufgewärmte, gerichtlich schon mal als falsch bezeichnete Gründe gegen Halili vor.

Doch dieses Mal klemmte ihn Frey schnell ab. Im Weiteren wurden Halili das Kirchenasyl von 2005 und die Kosten von 15 000 Franken, die der jetzige Rechtsfall die Bürgergemeinde gekostet hat, vorgehalten. Dass erneut kein stichhaltiger Grund gegen die Einbürgerung Halilis vorgebracht war, bestätigte Frey indirekt. Zur bz meinte er: «Wenn der Kanton von uns eine Begründung für die Ablehnung verlangt, haben wir ein Problem.»

Wobei der Bürgerrat selbst eine fragwürdige Rolle spielte. In den Einladungsunterlagen schrieb er zu den Einbürgerungsgesuchen: «Die Gesuchsteller erfüllen die Voraussetzungen für eine Aufnahme in unser Gemeindebürgerrecht.»

In der Diskussion verhielt sich der Rat offenbar neutral, bei der Abstimmung enthielt er sich in corpore der Stimme. Hätte er für die Einbürgerung votiert – was er ja eigentlich hätte tun müssen, wenn Halili alle Voraussetzungen erfüllte –, hätte es gereicht.

Gereicht hätte es auch, wenn Frey die Frau und die beiden Söhne von Hamdi Halili, die als Bürger stimmberechtigt waren, nicht aus dem Saal geschickt hätte. Obwohl Hamdi Halili vor Gericht alle Chancen hätte, erneut Recht zu bekommen, will er, so sagen Vertraute von ihm, nichts mehr unternehmen.

Nein war wohl eine Retourkutsche für gewährtes Kirchenasyl

Unter dem Strich bleiben nur Verlierer: Nebst Halili eine tief gespaltene Bubendörfer Bürgergemeinde und letztlich auch das Kantonsgericht. Denn dessen Urteil wurde mit Hohn quittiert, indem Halilis Gesuch wieder ohne Begründung abgelehnt wurde.

Offen bleibt die Frage: Woher kommt all der Hass gegen den bescheidenen, unauffälligen Familienvater? Alle von der bz Befragten hatten nur eine Erklärung dafür: Das sei die Retourkutsche für das Kirchenasyl, das die Kirchgemeinde Bubendorf vor 14 Jahren der von der Ausschaffung bedrohten Familie gewährt hatte.