Baselbieter Kantonsgericht
Schuldspruch auch für Kader nach tödlichem Prattler CABB-Unfall

Sechs Jahre nach tödlichem Unfall verurteilt das Baselbieter Kantonsgericht auch den Abteilungsleiter. Dieser erhält eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 190 Franken, beim Anlagenwart hingegen bestätigte die zweite Instanz das ursprüngliche Strafmass von 140 Tagessätzen zu 90 Franken.

Patrick Rudin
Drucken
Sechs Jahre nach tödlichem Prattler CABB-Unfall muss das Kantonsgericht muss entscheiden, wer schuld ist.

Sechs Jahre nach tödlichem Prattler CABB-Unfall muss das Kantonsgericht muss entscheiden, wer schuld ist.

Nicole Nars-Zimmer

Auch die CABB-Teppichetage ist mitverantwortlich: Anders als das Strafgericht verurteilte das Kantonsgericht in Liestal diese Woche (bz vom Dienstag) auch den damaligen für die Sicherheit im Werksgebäude verantwortlichen Abteilungsleiter wegen fahrlässiger Verursachung einer Explosion sowie wegen fahrlässiger Tötung.

Noch liegt lediglich das Urteilsdispositiv vor, die schriftliche Begründung folgt später. Dem Strafmass lässt sich allerdings klar entnehmen, dass das Kantonsgericht das Verschulden des heute 55-jährigen Abteilungsleiters deutlich höher einstuft als die Fehler des direkt am Unfall beteiligten 51-jährigen Anlagewartes: Der Abteilungsleiter erhält eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 190 Franken, beim Anlagenwart hingegen bestätigte die zweite Instanz das ursprüngliche Strafmass von 140 Tagessätzen zu 90 Franken. Dabei folgt die Anzahl der Tagessätze dem Verschulden, die Tagessatzhöhe hingegen ausschliesslich dem Einkommen.

Sicherheitsvorschriften zum Selbststudium

Der tödliche Unfall im Juli 2014 war eindeutig darauf zurückzuführen, dass beim Füllen eines Behälters die vorgeschriebene Erdung nicht möglich war. Die Arbeiter benutzten einen nicht ableitfähigen Container, ein Restgemisch entzündete sich und trat unkontrolliert aus. Der 25-jährige Arbeiter atmete das giftige Aerosol ein und starb acht Wochen später.

Dieser Fehler führte zur Verurteilung des Anlagenwartes, doch im gesamten Strafverfahren wurde immer auch darüber gestritten, weshalb damals auf dem CABB-Werksgelände überhaupt noch völlig ungeeignete Container eingesetzt wurden.

Verurteilte Abteilungsleiter betonte: Bestimmungen seien für seine Mitarbeiter klar gewesen

Staatsanwältin Sandra Altherr hatte argumentiert, der Abteilungsleiter hätte das Verwechslungsrisiko mit wirksamen Sicherheitsmassnahmen reduzieren müssen, dieser Logik folgte nun offenbar auch das Kantonsgericht. Der nun verurteilte Abteilungsleiter hatte vor Gericht stets betont, die Bestimmungen seien für seine Mitarbeiter klar gewesen. Allerdings musste er einräumen, dass auch elementare Sicherheitsvorschriften lediglich als Dokumentenstapel zum Selbststudium abgegeben worden sind.

Auch bei den Genugtuungsforderungen unterscheidet sich das Kantonsgerichtsurteil massiv vom erstinstanzlichen Entscheid: Die Mutter des Verstorbenen erhält 45000 Franken, der Bruder 15000 Franken. Das Strafgericht hatte deutlich niedrigere Beträge von 25000 und 7000 Franken zugesprochen. Durch die Schuldsprüche haften beide Verurteilten solidarisch für diese Forderungen.