Kontroverse
Sterbehelferin Preisig will Polizisten in Zivil: Warum ist das im Baselbiet nicht möglich?

Erika Preisig beklagt sich über die Baselbieter Behörden. Die Sterbehelferin bemängelte in einem Gastkommentar in der bz etwa, dass die Kantonspolizei nach einem begleiteten Suizid uniformiert am «Tatort» erscheine.

Hans-Martin Jermann und Yann Schlegel
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Sterbehelferin Erika Preisig
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Die uniformierten Polizisten seien für die Angehörigen «traumatisierend».
Die Baselbieter Polizei weist die Vorwürfe zurück: «Die Polizei will damit niemanden schikanieren oder in seinen Gefühlen verletzen.» Adrian Gaugler

Sterbehelferin Erika Preisig

Juri Junkov/Fotograf

Nach dem Freitod in Begleitung einer Sterbehilfeorganisation klären Staatsanwaltschaft und Polizei jeweils die Todesart. Das Prozedere stösst bei Exit und bei Eternal Spirit von Sterbebegleiterin Erika Preisig auf Kritik. In einem Gastkommentar in der bz klagte Preisig, die in Liestal ein Sterbezimmer betreibt, über das Verhalten der Baselbieter Behörden. Für die Hinterbliebenen sei es traumatisierend, dass nach dem Tod uniformierte Polizisten erscheinen und den «Tatort» bewachen würden. Dasselbe gelte für das völlige Entkleiden des Verstorbenen im Rahmen der Legalinspektion durch einen Rechtsmediziner.

Preisig kritisiert zwar generell, dass im Gesetz der assistierte Suizid wie andere Selbsttötungen – etwa Zugsuizide – behandelt werden. Doch selbst unter geltenden Regeln sei eine unterschiedliche Praxis möglich. Sie lobt jene im Nachbarkanton: Seit vier Jahren schicke Basel-Stadt keine uniformierten Polizisten mehr zu einem assistierten Suizid, sondern einen Fahnder in Zivil und einen Rechtsmediziner.

Kleider wechseln nicht realistisch

Warum ist dies im Baselbiet nicht möglich? Die Polizei könne nicht extra Personal für assistierte Suizide abstellen, sagt Polizeisprecher Adrian Gaugler auf Anfrage. Dies auch deshalb nicht, weil die Polizei darüber in der Regel sehr kurzfristig orientiert werde. «Zum Einsatz kommen reguläre Patrouillen, die zu Unfällen, Einbrüchen oder eben auch zu aussergewöhnlichen Todesfällen gerufen werden», erklärt Gaugler. Dass die Polizisten vor einem Einsatz bei der Sterbehilfeorganisation die Kleidung wechseln, sei im Polizei-Alltag nicht realistisch. Klarstellen möchte Gaugler: «Die Polizei will damit niemanden schikanieren oder in seinen Gefühlen verletzen.»

Doch Tatsache ist: In Basel ist die Praxis eine andere. Wenn immer möglich, gehe bei der Meldung einer Sterbebegleitung der zivile Fahndungsdienst der Kantonspolizei vor Ort, sagt Peter Gill, Kriminalkommissär und Chef Medien der Basler Staatsanwaltschaft. Allerdings präzisiert er die Aussage von Preisig: In Ausnahmefällen sei es aus Ressourcengründen auch in Basel möglich, dass uniformierte Polizei vor Ort gehe. «Das ist aber selten der Fall.» Gill fügt zudem an, dass die Basler Polizisten im Umgang mit den Angehörigen bei Suiziden sensibilisiert würden.

Neben dem Verhalten der Polizei, bei dem die Kantone offensichtlich über Spielraum verfügen, kritisieren die Sterbehilfeorganisationen aber auch die zugrundeliegenden Regeln. Artikel 253 der eidgenössischen Strafprozessordnung regelt die Untersuchung an Leichnamen bei aussergewöhnlichen Todesfällen. Geht es nach den Sterbehilfeorganisationen, soll der assistierte Suizid künftig nicht mehr unter diesen Artikel fallen und einen besonderen gesetzlichen Status erhalten. Neben dem natürlichen Tod und dem unnatürlichen Tod könnte es den «nicht natürlichen Todesfall bei organisierter Suizidhilfe» geben.

Teil des Artikels 253 ist die sogenannte Legalinspektion, bei der nach vollzogenem Suizid die Todesumstände behördlich untersucht werden. Bestehen nach dieser Inspektion durch das Institut für Rechtsmedizin keine Hinweise auf eine Straftat und steht die Identität fest, so gibt die Staatsanwaltschaft die Leiche zur Bestattung frei.

Preisig fordert Politik heraus

Exit forderte bereits im April gegenüber der «Schweiz am Wochenende», die Polizei solle in Zukunft in zivil erscheinen, die Staatsanwaltschaft nur noch per Telefon zugeschaltet werden. Geht es nach Erika Preisig, ist die Anwesenheit der Polizei als auch die erwähnte Legalinspektion der Leiche gänzlich überflüssig. Die Todesursache sei bei assistiertem Suizid absolut klar, der Todeswunsch des Sterbewilligen mehrfach schriftlich bestätigt, so Preisig. Sie schlägt stattdessen einzig die Anwesenheit einer ausgebildeten Amtsperson vor, die sich nach Ausführung des Freitods mit der Staatsanwaltschaft besprechen würde.

Ob dies rechtlich niet- und nagelfest ist, ist indes unklar. Staatsanwaltschaft und Polizei sind an das geltende Gesetz gebunden. Eine Änderung der Strafprozessordnung ist letztlich ein politischer Entscheid.