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Sterbehelferin Erika Preisig steht vor dem Baselbieter Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, eine urteilsunfähige Person getötet zu haben. Preisig bestreitet das. Der Fall ist komplex und delikat. Es geht um die Frage, unter welchen Umständen Suizidhilfe für Menschen mit psychischen Krankheiten zulässig ist.