Die Vernehmlassung zeigte klar: Soll die Vermögenssteuerreform zu Stande kommen, müssen die skeptischen Gemeinden überzeugt werden. Mit der Übernahme von zwei Dritteln ihrer Mindereinnahmen durch den Kanton soll das gelingen.
42 Millionen Franken. So viel soll die Vermögenssteuerreform im Baselbiet an Mindereinnahmen kosten. Der Handlungsbedarf sei «offensichtlich», sagte Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte) an der gestrigen Medienkonferenz in Liestal. Er verwies dabei einmal mehr auf den interkantonalen Vergleich bei der Vermögenssteuerbelastung. Dieser zeigt: Bereits ab einem Vermögen von weniger als einer halben Million Franken ist die Steuerprogression im Baselbiet im schweizweiten Vergleich hoch.
«Das sind keine Superreichen», gab Lauber zu bedenken. Bei noch höheren Vermögen gehören die Baselbieter Steuersätze gar zu den höchsten der Schweiz. Insgesamt kommen im Baselbiet 7,7 Prozent der Steuerzahlenden für 90,2 Prozent der Vermögenssteuern auf. «Wohlhabende zieht es nicht ins Baselbiet», resümierte der Finanzdirektor und betonte darum, dass diese Gruppe von «Steuerkunden» besonders gepflegt werden müsse.
Im Gegensatz zum nationalen Vergleich habe sich aber noch nicht herumgesprochen, dass das Baselbiet auch im regionalen Vergleich schlecht dastehe. Besonders den Vergleich zum Nachbarkanton Solothurn hob Lauber hervor. Wer beispielsweise von Arlesheim nach Dornach ziehe, verzichte auf nahezu nichts, zahle aber deutlich niedrigere Vermögenssteuern.
Am Mittwoch präsentierte nun Lauber die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Reform. Die Antworten der Parteien überraschen nicht. Während Links-grün der Reform skeptisch gegenübersteht, geht sie FDP und SVP zu wenig weit. Interessanter war darum die Frage, wie der Finanzdirektor die skeptischen Gemeinden ins Boot holen will.
Mehrere Gemeindepräsidenten wie etwa Melchior Buchs aus Reinach erklärten im Vorfeld, dass sie die Reform zwar sinnvoll fänden, der Kanton aber für Steuerausfälle bei den Gemeinden zumindest teilweise aufkommen müsse. Laut Schätzungen der Finanzdirektion dürften 15 der 42 Millionen Franken an Mindereinnahmen die Gemeinden betreffen. Wie Lauber am Mittwoch erklärte, will der Kanton 9,5 dieser 15 Millionen an Steuerverlusten, also knapp zwei Drittel, übernehmen.
Es handle sich um eine Zahl, auf die sich der Kanton in langen Verhandlungen mit dem Verband der Baselbieter Gemeinden (VBLG) geeinigt habe. Erfolgen soll die Zahlung über den kantonalen Finanzausgleich. Wohl im Wissen darum, dass Links-grün die Vorlage bekämpfen wird, betonte Lauber, dass es sich um eine massvolle Reform handle, die nicht zum Ziel habe, das Baselbiet zu einem Tiefsteuerkanton zu machen.
«Bei einer Umsetzung der Reform kämen wir im nationalen Vergleich lediglich ins hintere Mittelfeld.»
Dass sich der Kanton die Reform leisten kann, ist angesichts der finanziellen Mehrbelastungen in der Pandemie nicht selbstverständlich. 52 Millionen Franken gab er im Coronajahr 2020 zusätzlich aus, die Schulden stiegen um 117 Millionen Franken an.
Trotzdem findet Lauber, dass das Baselbiet die Krise finanziell gut gemeistert habe. Auch die generelle Unsicherheit, die durch den Ukraine-Krieg zugenommen hat, ändert nichts an seinen Reformvorhaben. Für die Finanzplanung der nächsten Jahre habe er die Verwaltung angewiesen, von einem Negativszenario auszugehen.
«Das habe ich zum ersten Mal gemacht», sagte Lauber, betonte aber gleichzeitig, dass die Aussichten bis 2026 trotz der Ukraine-Krise und der Direktive Negativszenario positiv seien. Ob die Reform die Vier-Fünftel-Hürde im Landrat nimmt, um eine Volksabstimmung zu umgehen, ist fraglich. Die SP allein kann im Landrat ein Referendum erzwingen. Entscheiden dürfte also letztlich das Baselbieter Stimmvolk.