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Eine Strafanzeige wegen übler Nachrede: Die Parteien einigen sich auf öffentliche Entschuldigung.
Die Pläne sorgten im Herbst 2018 in Binningen für Aufregung: Der Stiftungsrat des Binninger Alters- und Pflegeheimes liess von einer Immobilienfirma verschiedene Varianten durchrechnen, bei denen die Gebäude verkauft und für den Betrieb zurückgemietet werden sollten. Auch wurde der damalige Geschäftsführer freigestellt – unter anderem weil er die Strategie nicht mittragen wollte. Die Kritik quer durch die Parteien war gross, die Verkaufspläne wurden beerdigt. Der Stiftungsrat betonte hinterher, man habe lediglich «Abklärungen» getroffen.
Im Dezember 2018 erschien im «Binninger Anzeiger» ein Leserbrief des ehemaligen Hausarztes Thomas Herzog, der die Verkaufspläne kritisierte. Er erwähnte «Korruption» und verwies auf den Genfer FDP-Politiker Pierre Maudet.
Die Andeutung war klar: Der damalige Altersheim-Stiftungsratspräsident und langjährige Bundesverwaltungsrichter Markus Metz ist auch FDP-Mitglied und wurde von SP-Mitglied Herzog schon einen Monat zuvor in einem Leserbrief angesprochen. Ihm seien mit der Idee wohl die «freisinningen Rösser» durchgebrannt, schrieb er.
Das Stichwort «Korruption» wollte der Angeschossene allerdings nicht auf sich sitzen lassen und erstattete Strafanzeige wegen übler Nachrede. Eine Vergleichsverhandlung im Februar
2019 endete ergebnislos. So flatterte Herzog im Juli 2019 schliesslich ein Strafbefehl wegen übler Nachrede mit einer bedingten Geldstrafe ins Haus. Dagegen erhob er Einsprache.
Gerichtspräsident Andreas Schröder versuchte es am Freitag im Strafjustizzentrum in Muttenz erneut mit einer Einigungsverhandlung. Nach langer Diskussion und vielen Formulierungsversuchen gelang es. «Es ging mir nie darum, Herrn Metz zu beleidigen. Wir waren viele Jahre zusammen in der Kirchenpflege. Ich habe ihn als ausgesprochen integren Menschen kennen gelernt», betonte Herzog. Er stehe hinter jedem Wort, das er geschrieben habe, doch habe er kein Problem damit, sich bei Metz zu entschuldigen.
Herzog gab zu, die Sache habe ihn damals emotional stark getroffen: Er habe jahrelang beim Altersleitbild der Gemeinde mitgearbeitet, und dann müsse man mitansehen, was mit den in den Liegenschaften angesparten Millionen passiere. «Es gab keine Transparenz. Da verscherbeln drei Männer ein Millionenkonglomerat an einen Investor», sagte Herzog. «Und Sie meinen, das gibt Ihnen das Recht, Herrn Metz in die Pierre Maudet-Ecke zu stellen?», fragte der Gerichtspräsident. «Das habe ich nicht gemacht. Ich habe bloss gesagt, da läuft etwas schief», meinte Herzog. Er beklagte sich auch darüber, dass die Staatsanwaltschaft sich damals nicht für den Kontext interessiert habe, in dem er seine Äusserungen machte. «Der spielt bei der rechtlichen Beurteilung, ob Ihre Äusserungen ehrverletzend waren, keine sonderlich grosse Rolle», meinte Schröder dazu. Am Ende einigten sich Herzog und Metz darauf, dass im «Binninger Anzeiger» eine Entschuldigung Herzogs erscheinen wird.
Thomas Herzog muss die Verfahrenskosten von 520 Franken sowie das Honorar seines Anwaltes übernehmen. Die Gerichtsgebühr wurde ihm erlassen. Markus Metz zieht dafür seinen Strafantrag zurück. «Als ehemalige Kirchenpflege-Kollegen ist das eine angemessene Lösung des Konflikts», resümierte der Gerichtspräsident. Ein Urteil gibt es somit nicht: Die Frage bleibt offen, ob das Gericht den Strafbefehl wegen übler Nachrede bestätigt hätte.