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Zwei Wochen nach einem anderen Todesfall im Muttenzer Strafjustizzentrum – der nach wie vor ungeklärt ist – hat sich ein Rumäne in seiner Zelle erhängt.
War es nur ein unglücklicher Zufall? Vermutlich unabhängig voneinander sind innert 14 Tagen zwei rumänische Untersuchungshäftlinge im Baselbieter Strafjustizzentrum in Muttenz gestorben. Der erste Fall, ein Todesfall unter noch ungeklärten Umständen, ereignete sich am 21. Januar und wurde zunächst nicht offiziell vermeldet.
Beim zweiten Fall handelt es sich um den Suizid eines Rumänen, der am vergangenen Samstag in den Abendstunden entdeckt worden ist. Der Mann hatte sich in seiner Zelle erhängt. Ein Gefangenenbetreuer fand den leblosen Körper beim Kontrollgang nach dem Abendessen, wie die Baselbieter Sicherheitsdirektion mitteilte. Er hat einen Abschiedsbrief hinterlassen, wie zuverlässige Quellen berichten.
In beiden Fällen ist eine Untersuchung durch die Baselbieter Staatsanwaltschaft eingeleitet worden, und in beiden Fällen ist das Ergebnis der angeordneten Obduktion noch ausstehend, wie es seitens der Behörde heisst.
Laut Adrian Baumgartner, dem Sprecher der Baselbieter Sicherheitsdirektion (SID), war der zweite Rumäne vor seiner Selbsttötung «aus anderen Gründen» mehrfach medizinisch abgeklärt worden, wobei er auch bezüglich der Suizidgefahr befragt worden sei. Die medizinischen Untersuchungen hätten jedoch keinerlei Hinweise auf eine allfällige Gefährdung ergeben. «Wer wirklich Suizid begehen will, kündigt es selten an», sagte Baumgartner am Montag dem «Regionaljournal» von SRF.
Noch ist unklar, ob irgendwelche Versäumnisse durch das Gefängnispersonal den Tod der beiden Untersuchungshäftlinge beeinflusst oder sogar begünstigt haben. Man müsse zuerst das Ergebnis der Untersuchungen abwarten, stellte Baumgartner fest, um allfällige Konsequenzen ziehen zu können. Gemäss dem aktuellen Kenntnisstand gäbe es jedoch keine Hinweise auf irgendein Fehlverhalten. Ebenso wenig gäbe es Hinweise auf Mängel bei der Beaufsichtigung der Gefangenen.
Bei den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, die in beiden Fällen wegen aussgewöhnlichem Todesfall eröffnet worden sind, steht die Frage im Vordergrund, ob Hinweise auf eine Straftat vorliegen, die zum Tod der Häftlinge geführt hat. Sollten unter anderem die Obduktionsergebnisse hierfür Hinweise liefern, würde ein Strafverfahren eröffnet, wie Michael Lutz, der Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, ausführt.
Die Sicherheitsdirektion geht davon aus, dass es keinen Zusammenhang zwischen den beiden Todesfällen gibt, obschon es sich bei beiden Verstorbenen um rumänische Staatsangehörige gehandelt hat. Sie seien in getrennten Gefängnisabteilungen inhaftiert gewesen und hätte keinerlei Möglichkeit zur gegenseitigen Kontaktaufnahme gehabt, betont Baumgartner.
Naturgemäss ist das Haftregime in der Untersuchungshaft strenger als im normalen Strafvollzug. In der Regel müssen die Inhaftierten 23 Stunden am Tag in ihren Zellen bleiben und erhalten nur zweimal täglich eine halbe Stunde Hofgang. Betroffenen Häftlingen soll dadurch unter anderem die Möglichkeit zur gegenseitigen Kontaktaufnahme verunmöglicht werden, um nicht Untersuchungsergebnisse durch unerlaubte Absprachen zu gefährden.
Im Kanton Genf hat eine wissenschaftliche Untersuchung ergeben, dass die Anzahl von Suizidversuchen bei Häftlingen entsprechend zur Überbelegung des Gefängnisses steigt. Auslöser für die Studie aus dem Frühjahr 2016 war ein dramatischer Anstieg der Suizide im notorisch überbelegten Gefängnis Champ-Dollon. Laut SID-Sprecher Baumgartner ist die Zellenbelegung im Strafjustizentrum in Muttenz zwar hoch, aber nicht maximal ausgelastet. Ob sich die beiden Verstorbenen in Einzelhaft oder in einer Zweier-Zelle befanden, will Baumgartner nicht sagen.