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Die diesjährigen 1.-August-Feiern stehen unter einem schlechten Stern: Die Schutzbestimmungen wegen Corona und nun die Einschränkungen wegen der anhaltenden Trockenheit machen es den Veranstaltern nicht leicht. Doch Arboldswil, Hemmiken und Ramlinsburg lassen sich nicht runterkriegen.
Diese Gemeinden halten an der Durchführung ihrer Anlässe fest, auch nachdem gestern der Kantonale Krisenstab die Waldbrandgefahrenstufe von 3 auf 4 erhöht hat. Will heissen: Für Feuer gilt ein Mindestabstand zum Wald von 50 Metern, fürs Abbrennen von Feuerwerk einer von 200 Metern. Dies sowie das absolute Feuerverbot im Wald und an Waldrändern hat auch der Krisenstab Basel-Stadt beschlossen.
«Dann sitzen wir einfach gemütlich zusammen»
In Arboldswil werden Höhenfeuer und Feuerwerk ausfallen. Der Platz des Feuers befindet sich zu nahe am Wald. «Zudem ist der erforderliche Abstand für Feuerwerk zum Wald beträchtlich. Bei uns gibt es kaum einen Ort, der dafür infrage kommt», konstatiert Gemeindepräsident Johannes Sutter. Natürlich sei es mit Höhenfeuer und Feuerwerk schöner, aber deswegen liessen sie sich die Festlaune nicht verderben. «Dann sitzen wir halt einfach gemütlich zusammen.»
Die Besucherinnen und Besucher der Feiern in Ramlinsburg und Hemmiken kommen jedoch in den Genuss von Feuer, schrillen Raketen und Funken speienden Vulkanen. Der Festplatz auf der Munimatt in Ramlinsburg – eine Matte östlich des Dorfes – sei genügend weit vom Wald entfernt, erklärt Roland Lüthi, der Präsident des organisierenden Turnvereins Ramlinsburg. Dieser stellt Festteilnehmern mit Feuerwerksachen eine Rampe zum Abrennen zur Verfügung. Sollten mehr als 100 Leute kommen, würden sie ihnen unbekannte «höflich bitten, wieder zu gehen». Ihr Anlass sei einer fürs Dorf, meint Lüthi.
Corona-Schutzkonzepte sind zwingend
In Hemmiken gilt laut Gemeindepräsident Alfred Sutter ein neuer Standort fürs Feuerwerk, weil der ursprüngliche zu nahe am Wald gelegen ist. Das sei ohne grosse Probleme möglich. Sutter geht davon aus, dass auch das Höhenfeuer des örtlichen Turnvereins stattfindet. Das aufgeschichtete Holz ist mehr als die nötigen 50 Meter vom Waldrand entfernt.
Die Organisatoren von offiziellen Bundesfeiern müssen über ein Schutzkonzept gemäss Covid-19-Verordnung des Bundes verfügen. «Aber sie mussten keines beim Kanton einreichen», sagt Rolf Wirz, Leiter Kommunikation der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion. Das Konzept könne am Anlass selber von der Polizei kontrolliert werden. Wichtig sind die maximal 100 Personen pro Sektor, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, was bei einem Fest unmöglich ist. Es sei kaum anzunehmen, dass alle mit Gesichtsmasken herumliefen, deshalb seien 100er-Sektoren nötig, betont Wirz.
Auch müssen Listen mit Namen aller Besucherinnen und Besucher sowie Desinfektionsmittel vorhanden sein. Namenslisten sind zwingend, damit bei einem positiven Test eines Festteilnehmenden die anderen kontaktiert werden können. «Massgebend für Schutzkonzepte ist die Verordnung des Bundes, die der Kanton Basel-Landschaft bezüglich Maximalzahl von Personen an Anlässen jedoch verschärft hat», so Rolf Wirz weiter. Sollte man inoffizielle Feiern feststellen, bei denen die Schutzvorkehrungen nicht eingehalten würden, müssten Bussen ausgesprochen werden.