Ukraine-Krieg
Gastfamilien von ukrainischen Geflüchteten sollen entschädigt werden

Der Baselbieter Landrat hat ohne Diskussion einen Vorstoss von Caroline Mall (SVP) überwiesen. Nun prüft der Kanton, ob ein Teil der bereits bestehenden Pauschale an die Baselbieter Gemeinden an private Gastgebende weitergeleitet werden könnte.

Hans-Martin Jermann
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Die Familie Flury (links) hat ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen.

Die Familie Flury (links) hat ukrainische Geflüchtete bei sich aufgenommen.

Bruno Kissling

Aktuell wird auch im Baselbiet ein sehr hoher Anteil der Geflüchteten aus der Ukraine privat untergebracht. Diese Solidarität sei vorbildlich, findet SVP-Landrätin Caroline Mall. Doch auch wenn die Familien gerne und mit einer gewissen Selbstverständlichkeit helfen, sollen sie dafür entschädigt werden. Dies forderte Mall in einem dringlichen Vorstoss, den sie am Donnerstagmorgen im Kantonsparlament einreichte.

Gemeinden erhalten heute 37.50 pro Tag und Geflüchteten

Regierung und Parlament anerkannten die Dringlichkeit des Vorstosses. In der Folge überwies der Landrat den Vorstoss auch ohne Diskussionen an die Regierung. Der fürs Asylwesen zuständige Finanzdirektor Anton Lauber (Die Mitte) skizzierte die Ausgangslage und mögliche Wege hin zu einer Lösung. Heute vergütet der Kanton den Gemeinden eine Pauschale von 37.50 Franken pro Tag und aufgenommene Person. Damit sollen die Kosten für Unterbringung und Lebensunterhalt gedeckt werden.

Bei den gesetzlichen Regeln gibt es in diesem Bereich heute eine Lücke: Die Unterbringung im privaten Rahmen ist finanziell nicht geregelt, der Staat unterhält zwar direkte Rechtsbeziehungen mit den unterstützten Personen, nicht aber mit Dritten wie es Gastfamilien sind. «Formell ist das nicht ganz einfach zu regeln, dennoch möchten wir dafür in Absprache mit den Gemeinden eine Lösung finden», sagt Lauber.

Gemeinden könnten Auflagen zur Unterbringungsqualität machen

Denkbar ist, dass die Gemeinden einen Teil der Pauschale, die sie für Aufgenommene erhalten, an private Familien weiter geben. Mit dieser Gutsprache an die Gastgebenden wären umgekehrt Auflagen an die Qualität der Unterbringung sowie eine Kontrolle verbunden, fügte Lauber an.

Der Kanton erhält seinerseits vom Bund 1500 Franken pro Monat und aufgenommene Person. Hiervon gibt er wie erwähnt 1125 Franken an die Gemeinden ab. Der Rest des Betrags dient dazu, dass der Kanton eigene Kosten decken kann wie die Bereitstellung von Erstaufnahmeheimen oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Integrationsförderung entstehen.