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Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Totalrevision des Energiegesetzes klar verabschiedet. Weil das Vier-Fünftel-Mehr erreicht wurde, ist für diese Gesetzesänderung kein Urnengang nötig. Vors Volk kommt indes eine umstrittene Einführung einer Energieabgabe.
Lang hats gedauert, doch am Schluss schaffte das neue Energiegesetz die Vierfünftelmehrheit klar: Mit 80 Ja gegen 4 Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen stimmte der Landrat der Totalrevision zu. Falls niemand das Referendum ergreift, kommt das Gesetz somit nicht vors Volk – zumindest nicht direkt: In jedem Fall an der Urne abgestimmt wird nämlich über die Finanzierung der konkreten Massnahmen, die das Gesetz fordert.
Die dafür ebenfalls am Donnerstag vom Landrat mit 55 Ja gegen 44 Nein bei 46 Enthaltungen beschlossene Energieabgabe erfordert eine Verfassungsänderung und somit eine Volksabstimmung. Im Abstimmungskampf wird dann auch wieder über das Gesetz debattiert. Dieses sieht unter anderem vor, das Baselbieter Energiepaket weiterzuführen, also durch finanzielle Anreize – diese werden verdreifacht – die Energiesanierung von Gebäuden zu fördern.
An der Energieabgabe – sie soll ebendiese Verdreifachung finanzieren – scheiden sich die bürgerlichen Geister: Die FDP sprach sich dafür aus, wenn auch Rolf Richterich (FDP, Laufen) seine Mühe damit bekundete. Der deutlich angenommene Antrag Christoph Busers (FDP, Füllinsdorf), per Verfassungsartikel die neue Zwecksteuer Ende 2030 automatisch wieder abzuschaffen, hatte offensichtlich zum Ziel, Abweichlern in den eigenen Reihen das Ja zu versüssen. Deutlich gegen die Energieabgabe wandte sich die SVP, aus deren Reihen kamen die Neinstimmen.
Die vier ablehnenden Stimmen zum Energiegesetz kamen dagegen aus der SP. Bereits zum Beginn der zweiten Lesung hatte Thomas Bühler (SP, Lausen) angekündigt, dass ein Teil der SP-Fraktion Nein stimmen werde, wenn Artikel, die in der ersten Lesung herausgestrichen wurden, nicht wieder aufgenommen würden. In der Folge kehrte das Verbot, im Baselbiet mit der Fracking-Methode nach Öl oder Erdgas zu bohren, ins Gesetz zurück. Mit nur einer Stimmen Differenz abgelehnt wurde hingegen der Antrag, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, unter bestimmten Bedingungen eine Anschlusspflicht an Wärmeverbünde zu beschliessen.
Bisher erledigt eine Tochterorganisation der Wirtschaftskammer Baselland die administrative Abwicklung der Förderbeiträge im Rahmen des Energiepakets. Da die Wirtschaftskammer erheblichen Einfluss auf die Baselbieter Politik ausübt, führte dies zu Kritik. Darauf zielte der Antrag von Stefan Zemp (SP, Sissach), dass der Kanton diesen Leistungsauftrag künftig ausschreiben muss. Mit 58 Ja gegen 27 Nein folgte das Parlament dem Antrag, wobei auch die FDP – die Partei des Wirtschaftskammerdirektors Christoph Buser – Ja-Stimmen beisteuerte.
Buser ist auch Präsident der Liga Baselbieter Stromkunden. Diese meldete sich per Communiqué ultimativ zu Wort: «Mit der Zwecksteuer zur Stärkung des Baselbieter Energiepakets erhalten die vom Baselbieter Stimmvolk gesteckten Ziele ein Preisetikett, was die Liga begrüsst. Sollte das Stimmvolk die Abgabe ablehnen, müssten auch die im Energiegesetz festgeschriebenen, hohen energiepolitischen Zielsetzungen nach unten korrigiert werden.»
Die Grünen hingegen kritisieren: «Dass das Energiegesetz und dessen Finanzierung in getrennten Vorlagen präsentiert wurden, ist äusserst fragwürdig. Ein Gesetz mit Optionen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien, die nicht finanziert werden können, ist nicht zielführend.»
Die SP spricht von einer verpassten Chance, bezeichnet das jetzt verabschiedete Gesetz jedoch als «akzeptablen Kompromiss». Unter anderem betont sie, dass das Mandat des externen Energiepaket-Vollzugs dank öffentlicher Ausschreibung nun nicht mehr wie bisher ohne Konkurrenzofferten bei der Wirtschaftskammer landen soll.