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Die Regierung des Kantons Baselland rief die Parteien dazu auf, während der Sommerferien Vorschläge einzureichen für die Ersatzwahl eines Präsidiums am Zivilkreisgericht West in Arlesheim – und weckt damit Missmut.
Bei der SP runzelt man die Stirn über die Baselbieter Regierung. Grund ist die Ersatzwahl eines Präsidiums am Zivilkreisgericht West in Arlesheim. Die SP hat ihren Anspruch geltend gemacht auf den Sitz der wegen Krankheit zurückgetretenen Gerichtspräsidentin Sibylle Moll Flückiger (FDP). Sie fordert aber von der Regierung, einen neuen Termin für die Urnenwahl anzusetzen. Vorgesehen war der 23. September.
Seit dem 1. April 2014 gibt es im Kanton Baselland die beiden Zivilkreisgerichte West (Arlesheim) und Ost (Sissach). Sie sind aus den früheren Bezirksgerichten hervorgegangen. Das Zivilkreisgericht West ist im Wesentlichen für Fälle aus den Bezirken Arlesheim und Laufen zuständig. Die fünf Kammern des Gerichts mit Sitz am Arlesheimer Domplatz behandeln Fälle aus dem Privatrecht, also zum Beispiel Miet- und Arbeitsstreitigkeiten, Scheidungen oder Fälle aus dem Erbrecht. Die bz berichtet sehr selten über solche Fälle, da diese abgesehen von Ausnahmen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden.
Die Regierung rief im Amtsblatt vom 28. Juni – also kurz vor den Sommerferien – dazu auf, Wahlvorschläge bis zum 6. August einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge würden nicht berücksichtigt, schreibt die Regierung.
SP-Vizepräsidentin Caroline Rietschi schüttelt darüber den Kopf: «Es ist völlig realitätsfremd zu erwarten, dass eine Partei in der vollständig in den Schulferien liegenden Frist eine Nomination seriös und statutenkonform vornehmen kann.» Lenkt die Regierung nicht ein und verschiebt den Wahltermin doch noch, so muss die SP die Meldefrist ungenutzt verstreichen lassen. Für Rietschi ist zugleich sonnenklar, dass ihre Partei zu Recht Anspruch erhebt auf das bisher von einer FDP-Vertreterin gehaltene Gerichtspräsidium.
Die SP-Vizepräsidentin verweist auf ein «Gentlemen’s Agreement» unter den Baselbieter Parteien, wonach die Verteilung der Sitze der vom Volk gewählten Berufsrichter nach einem von der Landeskanzlei berechneten Proporz erfolgt. Dieser sorgt dafür, dass die vollamtlichen Gerichtspräsidien im Kanton gemäss den Parteistärken verteilt sind. Das bedeutet zugleich, dass im vorliegenden Fall auf den Rücktritt einer FDP-Vertreterin nicht zwingend ein Freisinniger folgen muss. Zudem heisst das, dass an einem einzelnen Gericht eine Partei durchaus über- oder unterrepräsentiert sein darf. Entscheidend ist, dass der Parteienproporz insgesamt eingehalten wird.
Caroline Rietschi rechnet nun damit, dass die anderen Parteien dieses Agreement hochhalten und deswegen ebenfalls keine Kandidatur melden werden. Dadurch würde der Weg frei für die Neuansetzung des Termins. «Alles andere wäre eine Missachtung der bisherigen langjährigen Praxis», sagt Rietschi. Dass es die Regierung derart eilig hat, das Gerichtspräsidium in Arlesheim zu besetzen, liegt wohl daran, dass Sibylle Moll Flückiger bereits nicht mehr tätig ist. Die von ihr präsidierte Kammer 1 wird aktuell ausserordentlich von Andreas Linder geleitet.