Titterten
Von 800-Kilo-Rolle fast zerquetscht: Strassenarbeiter schieben sich gegenseitig die Schuld zu

Der Erste kam nicht, der Zweite lief weg, und der Dritte sollte ursprünglich gar nicht vor Gericht landen: Im Strafgericht in Muttenz ging es am Donnerstagmorgen etwas unübersichtlich zu und her.

Patrick Rudin
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Bei einem Arbeitsunfall wurde ein Strassenarbeiter fast von einer 800-Kilo schweren Rolle zerquetscht. (Symbolbild)

Bei einem Arbeitsunfall wurde ein Strassenarbeiter fast von einer 800-Kilo schweren Rolle zerquetscht. (Symbolbild)

Reto Martin

Der Arbeitsunfall geschah vor sieben Jahren: Im September 2013 waren mehrere Arbeiter in Titterten mit Belagsarbeiten an der Hauptstrasse beschäftigt. Dazu wird eine Art Netzfolie in den Asphalt eingebracht, die Rolle wurde auf einem Radlader mit Gabelzinken gehalten.

Gelegentlich muss die Rolle von Klebresten gereinigt werden, was zuerst problemlos verlief. Doch kurz nach Mittag fiel das rund 800 Kilogramm schwere Gerät aus der Halterung und traf den heute 58-jährigen Gruppenführer.

Zwei Monate im Spital und heute noch arbeitsunfähig

Er wurde am Becken schwer verletzt, erlitt ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und lag zwei Monate lang im Spital. Er ist bis heute arbeitsunfähig. Die Ermittler monierten bei der technischen Untersuchung, dass das schwere Abrollgerät nicht gesichert war. Offenbar wurden die vier Befestigungsschrauben nicht angeschraubt, und auch die Sicherungskette war nicht durchgezogen.

Diskutiert wurde auch die Möglichkeit, dass sich die Verschraubung nach mehreren Stunden durch die Vibrationen gelöst haben könnte. Die für die Reinigung der Rolle angenehme Höhe zwischen 1,50 und 1,80 Metern war allerdings gar nicht erlaubt – und vor allem hätten sich dann keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten dürfen. Der Abwurf selber war wohl die Folge einer raschen Änderung der Gabelneigung, die Staatsanwaltschaft geht von einer Fehlmanipulation des entsprechenden Hebels im Führerhaus aus.

Von Anfang an wurde darüber gestritten, wer für den Unfall verantwortlich ist. Die Staatsanwaltschaft wollte zuerst lediglich den heute 51-jährigen Fahrer des Radladers wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen Verletzung der Regeln der Baukunde anklagen.

Nicht alle tauchten auf, das hat Folgen

Doch die Gerichte entschieden, dass auch der 58-jährige Gruppenführer – der Verletzte – vor Gericht muss. Laut Anklageschrift schieben sich die beiden Strassenbauer gegenseitig die Schuld zu. Auch der 61-jährige Geschäftsführer der Baufirma wurde nun angeklagt, ihm wird die mangelnde Instruktion seiner Mitarbeiter vorgeworfen.

Der 51-jährige Fahrer erschien am Donnerstag gar nicht im Muttenzer Justizzentrum. Daraufhin lief der noch immer an den Folgen seiner Verletzungen leidende 58-jährige Gruppenführer sichtlich frustriert aus dem Gerichtssaal und war nicht mehr dazu zu bewegen, in die Verhandlung zurückzukehren. Diese Woche werden daher lediglich die Vorwürfe gegen den 61-jährigen Geschäftsführer beurteilt. Die beiden anderen Männer werden später erneut vorgeladen, möglicherweise auch polizeilich vorgeführt.

Der Einsatz dieses Fahrzeugs ist aussergewöhnlich – es ist eher für Transporte vorgesehen.

(Quelle: Sachverständiger vor Gericht)

Ein Sachverständiger betonte am Donnerstag vor Gericht, der Einsatz dieses Fahrzeuges mit dem Abrollgerät sei durchaus aussergewöhnlich, es sei eher für Transporte von einem Ort zum anderen vorgesehen. Auch die für die Reinigung verwendete Höhe sei gefährlich gewesen, meint er. Das Dreiergericht fällt am Freitag sein Urteil in Bezug auf die Schuld des Geschäftsführers.