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Wegen einer Strafuntersuchung der Baselbieter Staatsanwaltschaft erhält Erika Preisig von keinem Apotheker mehr das Todesmittel. Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic beschuldigt Preisig, gegen das Heilmittelgesetz verstossen zu haben.
Plötzlich rückt Erika Preisig wieder in den behördlichen Fokus. Seit die Sterbebegleiterin und Biel-Benkemer Hausärztin vor zwei Jahren im Liestaler Gewerbegebiet eine Örtlichkeit gefunden hat, in der sie Sterbewillige in den Tod begleiten kann, ist es ruhig um sie geworden. Doch jetzt hat die Baselbieter Staatsanwaltschaft (Stawa) eine Strafuntersuchung gegen Preisig eröffnet, wie die «Basler Zeitung» in ihrer gestrigen Ausgabe schrieb.
Angestossen hat das Verfahren laut Stawa das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic, das für die Bewilligung, Zulassung und Überwachung von Arzneimitteln in der Schweiz zuständig ist. Dieses Institut beschuldigt Preisig sowie eine Baselbieter Apothekerin, gegen das Heilmittelgesetz verstossen zu haben. Corpus Delicti ist der Bezug des tödlichen Arzneimittels Natrium-Pentobarbital (NaP).
Preisig stellte bis anhin als Ärztin das Rezept für das Mittel aus, holte es in einer Baselbieter Apotheke selber ab, mit deren Betreiberin sie die Abgabe vertraglich geregelt hat, und übergab es dem Sterbewilligen. Swissmedic bemängle nun vor allem, dass die Apotheke das NaP nur an den Patienten selber oder einen Stellvertreter, nicht aber an die verschreibende Ärztin abgeben dürfe, sagt Nico Buschauer, Sprecher der Stawa. Im Heilmittelgesetz, auf das sich Swissmedic primär bezieht, ist jedoch keine entsprechende Regelung zu finden. Von Swissmedic sind auch keine Auskünfte zu erhalten. Mediensprecherin Danièle Bersier verweist stattdessen auf die Zuständigkeit der Stawa, an die Swissmedic das Verfahren abgetreten habe.
Ganz anders haben offensichtlich bisher die Kantonsapotheker die Situation beurteilt. In ihrem Positionspapier zur Abgabe von NaP zur Sterbehilfe stipuliert deren Vereinigung: «Weiter wird empfohlen, das Präparat ausschliesslich direkt dem zuständigen Arzt auszuliefern.» Der Baselbieter Kantonsapotheker Hans-Martin Grünig stand denn bis zur Eröffnung der Strafuntersuchung auch hinter Preisigs Vorgehen. Er sagt: «An erster Stelle steht für mich die Arzneimittelsicherheit. Ein Produkt wie NaP darf nicht in falsche Hände gelangen. Die 15 Gramm, die jeweils abgegeben werden, reichen, um zwei bis drei Personen zu töten. Für uns geht es darum, einen möglichen Missbrauch zu verhindern.»
Grünig, der vor kurzem von der Stawa einvernommen wurde, ist mittlerweile zurückgekrebst. Er habe Frau Preisig mitgeteilt, dass der Bezug von NaP durch sie nur noch mit der jeweiligen Vollmacht des Patienten möglich sei, falls dieser nicht in der Lage sei, das selbst zu tun. Das entspricht weitgehend der Praxis von Exit. Dort verschreibt der Hausarzt das Mittel und ein Stellvertreter des Patienten holt es in der Apotheke mit Vollmacht ab.
Dass die Stawa nun gerade mit dem Kaliber einer Strafuntersuchung auffährt und Preisig nicht einfach anweist, die Praxis zu ändern, begründet Buschauer so: «Nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die gesetzlichen Regulierungen und deren Auslegung durch Swissmedic sehen das so vor. Ziel des Verfahrens ist einzig die Abklärung des Sachverhalts im Rahmen des von Swissmedic eröffneten Strafverfahrens.»
Erika Preisig erhält inzwischen auch mit Vollmacht der Patienten weder in einer Baselbieter noch in einer Zürcher oder Berner Apotheke NaP. Dies, weil alle Angst hätten, ins Verfahren hineingezogen zu werden. Preisig vermutet, dass die Stawa des grossen Aufwands überdrüssig sei, den sie ihr bereite. Denn diese müsse wie Polizei und Gerichtsmedizin nach jeder Sterbebegleitung nach Liestal kommen und abklären, ob alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Preisig: «Ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren angestrebt hat mit dem Ziel, dass ich kein NaP mehr bekomme.»
Den Aufwand könnte man in Preisigs Augen reduzieren, indem jeweils eine Amtsperson im Hintergrund eine Sterbebegleitung überwache. Preisig setzt nun auf «ein Wunder»: «In einer Woche ist die nächste Sterbebegleitung einer alten Frau geplant. Ich hoffe, dass mir ein mutiger Apotheker NaP aushändigt.»