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Das illegale Geschäft wächst kräftig weiter: Die Baselbieter Polizei hat in diesem Jahr bereits über 100 Briefsendungen mit Hanfsamen abgefangen. Und auch die Basler Staatsanwaltschaft spricht von einer Zunahme in den letzten Wochen.
Über 100 Briefsendungen mit Hanfsamen hat die Baselbieter Polizei in den ersten vier Monaten des laufenden Jahrs abgefangen, wie sie vergangene Woche mitteilte. Die eidgenössische Zollbehörde hat von 2013 auf 2014 eine Verdoppelung auf 735 Fälle festgestellt. Und auch in Basel-Stadt gehen «seit einigen Wochen vermehrt entsprechende Meldungen ein», wie Kriminalkommissär Peter Gill auf Anfrage sagt.
Der Grossteil der Hanfsamen kommt gemäss Baselbieter Polizei aus Holland. Bestellt werden die nach Schweizer Gesetz illegalen Samen via Online-Shops, der Versand erfolgt in den meisten Fällen per Briefpost. Keiner der holländischen Anbieter hat gegenüber der bz Auskunft über die Lieferungen in die Schweiz gegeben. Einer der grösseren Anbieter wirbt auf seiner Website mit «Garantierter Lieferung der Samen», weil diese «in einem diskreten, weissen ‹Luftpolster›-Umschlag verschickt werden und nichts auf den Inhalt hindeutet». Seit 1997 habe es «nie Probleme bei der Lieferung gegeben».
Dieser Meinung war auch ein Basler Cannabis-Konsument, der seit Jahren jeden Frühling Samen aus Holland bestellte – bis in diesem Jahr keine Lieferung, dafür ein eingeschriebener Brief der Staatsanwaltschaft eintraf. «Mir wurde mitgeteilt, dass die Lieferung beschlagnahmt worden ist und ich die Verfahrenskosten von 300 Franken bezahlen muss», sagt der junge Basler gegenüber der bz.
Aus polizeitaktischen Gründen geben sich die Behörden bedeckt, wenn es um die Erklärung der Zunahme geht. Klar ist, dass die überwiegende Mehrheit der abgefangenen Sendungen auf das Konto der eidgenössischen Zollbehörde geht. Dort wiederum wird aus denselben Gründen nicht bekannt gegeben, wie viele der 735 im letzten Jahr konfiszierten Sendungen via Post ins Land gekommen sind. «Wir stellen aber fest, dass es immer wieder zu Verlagerungen der Einfuhrwege kommt, wenn sich in der Szene herumspricht, dass eine Einfuhrart besonders gut funktioniert. Natürlich reagieren wir auf solche Entwicklungen mit Kontrollschwerpunkten, was häufig zu einer erneuten Verlagerung des Einfuhrwegs führt», sagt Zollsprecher Peter Zellweger.
Hanfsamen sind in der Schweiz verboten, selbst wenn sie kein THC enthalten. Gemäss Verordnung reicht es, dass «aus dem Samen eine Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent» gezüchtet werden kann. Dennoch gehört die Schweiz für die holländischen Samen-Anbieter zu jenen Ländern, in die «ein Versand problemlos möglich ist».
Der junge Basler, der für sich und für eine Kollegin zehn Samen im Wert von rund dreissig Euro bestellt hat und dessen Sendung abgefangen wurde, erhielt von der Staatsanwaltschaft eine Verwarnung. Den konkreten Fall darf Stawa-Sprecher Gill nicht kommentieren, er bestätigt jedoch, dass die Basler Justizbehörde das Verfahren in leichten Fällen «einstellt oder von einer Strafe abgesehen wird.»