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Heute kann man sich im Landkanton theoretisch ewig Zeit lassen, um die notwendigen 1500 Unterschriften für eine Initiative zu sammeln. Kein Wunder, gehen immer wieder Begehren vergessen. Doch dem will der Regierungsrat jetzt einen Riegel schieben.
Irgendwo in einer Ablage der Baselbieter Landeskanzlei in Liestal verstauben Initiativen. Begehren, die zwar für gültig erklärt worden sind, bei denen es die Urheber jedoch versäumt oder nicht mehr für notwendig befunden haben, die mindestens 1500 Unterschriften zu sammeln und einzureichen. Werden die Initiativen nicht zurückgezogen, bleiben sie zwar gültig, kommen aber nicht zur Abstimmung – und bleiben liegen.
Die Baselbieter Regierung hat jetzt genug von diesen Initiativ-Leichen. Neu sollen Initianten zwölf Monate Zeit haben, die notwendigen 1500 Unterschriften einzureichen. So sieht es ein Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Initiativrechts vor. Bislang ist gar keine Zeitbegrenzung festgehalten.
Mit der Ein-Jahr-Frist werde auch gesichert, hält der Regierungsrat in der entsprechenden Vorlage an den Landrat fest, «dass die Anliegen der Initianten aktuell sind und in absehbarer Zeit behandelt werden».
Der Regierungsrat nennt auch Zahlen: So seien von Anfang 2011 bis Anfang 2020 insgesamt 39 Initiativen eingereicht worden, bei 8 fehlten aber die Unterschriftenbögen. «Rund ein Fünftel der Initiativen ist also noch hängig», heisst es in der Vorlage. Sie würden aus dem Jahr 2018 stammen oder seien noch älter. Selber entsorgen darf die Landeskanzlei die Dokumente nicht – für einen Rückzug braucht es eine explizite Willensäusserung der Mehrheit der Komiteemitglieder.
Der Entwurf der Verfassungsinitiative wurde gestern Mittwoch in die Vernehmlassung geschick. Sie dauert bis zum 23. Dezember. Hintergrund der geplanten Teilrevision bilden zwei vom Landrat überwiesene Postulate zum Initiativrecht.
Die Vorlage regelt neu auch diverse Fristen und hält eine weitere gewichtige Änderung bereit: Künftig soll eine Initiative nicht mehr zwingend vors Volk kommen. Sind die Urheber damit einverstanden, können sie ihre Initiative auch im fortgeschrittenen Stadium zurückziehen. Das wäre etwa dann möglich, wenn ein Gegenvorschlag des Landrats auf allgemeine Zustimmung stösst. Bislang ist es so, dass eine Initiative nicht mehr abgesetzt werden kann, «wenn der Landrat beschlossen hat, einem nichtformulierten Begehren Folge zu leisten», wie die Teilrevision festhält. Mit der Neuregelung kämen nur noch kontroverse Vorlagen vor die Urne, schreibt die Regierung. Bei unbestrittenen kann man sich die Volksabstimmung sparen.
Bei der Festlegung der Sammelfrist orientierte sich der Regierungsrat auch an anderen Kantonen. In Basel-Stadt beträgt sie 18 Monate, doch dort müssen 3000 Unterschriften eingereicht werden. Landschreiberin Elisabeth Heer schreibt auf Anfrage: «Die Mehrheit der Kantone kennt kürzere Fristen und höhere Quoren. Wichtig ist, dass die Anzahl der benötigten Unterschriften immer mit der zur Verfügung gestellten Zeit in Relation gesetzt wird.»
Zu den Initiativen, die festhängen, gehört etwa die Stärkungs- und Zusammenarbeitsinitiative, die für beide Basel je zwei Ständeratssitze fordert. Der Urheber, der frühere Wirtschaftskammer-Direktor und Baselbieter alt Nationalrat Hans Rudolf Gysin, hatte sie 2012 eingereicht, gab jedoch 2013 bekannt, er ziehe sie zurück. Offenbar versäumte er es, die Landeskanzlei ins Bild zu setzen.