Lohndumping
Zahlen zu Lohndumping von Bund und Kanton widersprechen sich

Der Widerspruch ist krass: Einen «tieferen Anteil an Scheinselbstständigen» verzeichnet das Seco. Einen massiv steigenden Anteil dieser Lohndumping-Methode verzeichnet hingegen die Zentrale Paritätische Kontrollstelle im Baselbieter Ausbaugewerbe.

Daniel Haller
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Macht dieser Handwerker den Buckel auf eigene Rechnung krumm oder für einen versteckten Arbeitgeber, der ihn ausbeutet und Schweizer Handwerker unlauter konkurrenziert? bz-Archiv

Macht dieser Handwerker den Buckel auf eigene Rechnung krumm oder für einen versteckten Arbeitgeber, der ihn ausbeutet und Schweizer Handwerker unlauter konkurrenziert? bz-Archiv

«Insgesamt wurde bei etwa 10 Prozent der kontrollierten Selbstständigerwerbenden eine Scheinselbstständigkeit vermutet», meldet das Seco. Von den im Ausland wohnenden Ausländern, die 2011 auf Schweizer Baustellen arbeiteten (so genannte Entsandte), hätte sich demnach nur jeder Zehnte als selbstständiger Unternehmer ausgegeben, obschon er eigentlich abhängig beschäftigt ist.

Mit diesem Trick werden die in den Schweizer Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegten Arbeitsbedingungen und Löhne ausgehebelt: Ein Selbstständiger darf – per Selbstausbeutung – für eine beliebig tiefe Bezahlung arbeiten, sich mit einer lausigen Unterkunft begnügen und so weiter. Diese Methode des Lohndumpings nimmt also gemäss Seco ab.

Alarmierendes Bild im Baselbiet

Gemäss ZPK nimmt sie jedoch massiv zu: 2010 ergab sich bei 49,6Prozent der im Baselbieter Ausbaugewerbe kontrollierten Selbstständigen ein Verdacht, sie seien getarnte Arbeitnehmer. 2011 waren es bereits 73,4Prozent. Der Anteil der Verdachtsfälle ist also auf rund das Anderthalbfache gestiegen.

Weiter muss man eine zusätzliche Dunkelziffer vermuten: 2010 waren im Baselbiet 612 selbstständige Entsandte gemeldet, davon wurden knapp zwei Drittel (387) kontrolliert. 2011 waren es bereits deren 743. Die Zahl der Kontrollen halbierte sich aber auf 192, wovon dann 141 einen Verdacht auf Scheinselbstständigkeit ergaben. Mit anderen Worten: 2010 wurden ein Drittel, 2011 aber drei Viertel der Selbstständigen nicht kontrolliert.

Grund für diese Abnahme: «Die Kontrollen wurden aufgrund einer Seco-Weisung ab 1. Januar 2011 um einiges umfangreicher», erläutert ZPK-Mitglied und Unia-Sekretär Andreas Giger. «Wir klären gegen zwei Dutzend Fragen: Hat der angeblich Selbstständige eigene Firmenräume? Kommt er mit eigenem Fahrzeug auf die Baustelle? Hat er in der Heimat eine Mehrwertsteuer-Nummer? Ist er Mitglied in einem Verband? Diese Angaben müssen wir anschliessend überprüfen.»

Fatale Abrechnungsweise

Wie erklärt sich der grosse Unterschied zu den eidgenössischen Zahlen? Giger vermutet: «Dies ist eine Folge einer neuen Abrechnungsweise. Das Seco bezahlt für jede Kontrolle eine Subvention von 500 Franken. Dies deckt die realen Kosten für eine eingehende Kontrolle bei Weitem nicht.» Dafür seien oft mehrfache Besuche auf der Baustelle, bis man die «selbstständige» Person antrifft, oft die Übersetzung von Dokumenten in einer osteuropäischen Sprache, das Einholen von Auskünften im Heimatland und Weiteres erforderlich. «Da ist es einfacher, mal beide Augen zuzudrücken: Nichts zu finden rentiert, dann ist die Kontrolle abgeschlossen. Etwas zu finden bedeutet dagegen unrentablen Zusatzaufwand.»

Doch weshalb hat dann die ZPK auch 2011 mehr Scheinselbstständige gefunden? «Die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit ist der ZPK ein grosses Anliegen, auch wenn dies teilweise die Kontrollkosten nicht deckt. Dadurch sollen möglichst gleich lange Wettbewerbsspiesse gewährleistet sowie Lohn- und Sozialdumping verhindert werden. Die Kontrollorgane anderer Kantone schauen vermutlich stärker auf ihre «eigene» Rentabilität», sagt Giger.

Bewertet ZPK strenger?

«Wird eine Kontrolle komplizierter, bezahlt das Seco sie nach Aufwand», betont dagegen Peter Gasser, Leiter Leistungsbereich Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen im Seco. Die 500-Franken-Pauschale sei deswegen kein Anreiz, nur oberflächlich zu kontrollieren. «Die ZPK Baselland arbeitet professionell und macht einen guten Job. Doch man müsste untersuchen, nach welchen Kriterien sie nach einer Kontrolle von einem ‹Verdacht auf Scheinselbstständigkeit› spricht.» Es gebe Grenzfälle – etwa, wenn bei der ersten Kontrolle ein Dokument fehlt – die man sofort oder nach Überprüfung des eingeforderten Dokumentes als Verdacht bewerten könne.

«Solche Grenzfälle können vielleicht das eine oder andere Prozent ausmachen», kontert Giger. «Aber einen Unterschied zwischen 10 und 73 Prozent kann man unmöglich mit statistischer Unschärfe erklären.» Im Übrigen sei auch die so genannte Aufwandsentschädigung des Seco limitiert und decke lediglich die reinen Lohnkosten. «Zusätzliche Kosten, wie zum Beispiel für umfangreiche Übersetzungen von Papieren aus dem Ausland oder die Infrastrukturkosten sind damit nicht gedeckt.»