Zweite Instanz
Jetzt ist es definitiv: Ende April muss die Baselbieter Sterbehelferin Erika Preisig nochmals vor Gericht

Vor dem Kantonsgericht in Liestal wird er Fall der Sterbebegleitung an einer psychisch kranken Frau im Sommer 2016 neu aufgerollt. Der Baselbieter Ärztin droht wiederum eine hohe Freiheitsstrafe.

Bojan Stula
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Ihre Verurteilung im Hauptanklagepunkt hing in erster Instanz an einem seidenen Faden. Nun geht es in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht in Liestal für Erika Preisig wiederum um ihre berufliche Existenz.

Ihre Verurteilung im Hauptanklagepunkt hing in erster Instanz an einem seidenen Faden. Nun geht es in zweiter Instanz vor dem Kantonsgericht in Liestal für Erika Preisig wiederum um ihre berufliche Existenz.

Niz / BLZ

Nach dem berüchtigten Dojo-Prozess hat kein anderer Baselbieter Straffall zuletzt eine derart grosse Resonanz erfahren wie jener gegen die Biel-Benkemer Sterbehelferin Erika Preisig: Im Juli 2019 verurteilte das Strafgericht in Muttenz Preisig wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Heilmittel- und Gesundheitsgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten und einer Geldbusse von 20'000 Franken. Im Hauptanklagepunkt aber wurde die Ärztin vom Vorwurf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Urteil schlug im In- und Ausland hohe Wellen.

Im Fall ging es um eine vollzogene Sterbehilfe an einer psychisch kranken Frau im Juni 2016. Die Verurteilung erfolgte, weil Preisig das todbringende Medikament Pentobarbital auf Vorrat beschafft und zu Hause gelagert hatte, anstatt es für jede Sterbebegleitung individuell zu besorgen.

Zufrieden mit dem Ausgang des erstinstanzlichen Prozesses war dann keine der beiden Seiten. Schon unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärten sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Verteidigung ihre Absicht, Berufung einzulegen, sobald das schriftliche Urteil vorliegt: Verteidiger Moritz Gall wegen des Schuldspruchs in den Nebenpunkten, Staatsanwältin Evelyn Kern wegen des Freispruchs im Hauptanklagepunkt.

Vorwurf der vorsätzlichen Tötung steht weiterhin im Zentrum des Verfahrens

20 Monate später steht nun fest, dass das ganze Verfahren gegen Preisig nochmals vor dem Baselbieter Kantonsgericht aufgerollt werden muss, da sämtliche Parteien das schriftlich begründete Urteil definitiv weitergezogen haben.

Auch die Arzneimittelbehörde Swissmedic beteiligt sich am Verfahren. Als Prozesstermin am Kantonsgericht in Liestal ist der 30. April 2021 vorgesehen. Ob dieser wegen der Pandemielage unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, ist noch offen.

In der Schweiz gibt es keinen eigenen Straftatbestand für unerlaubte Sterbehilfe, weswegen weiterhin der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung im Zentrum des Verfahrens steht. Bei einer Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung droht Preisig eine Mindeststrafe von fünf Jahren.