Basler Strafgericht
Puff im Hinterzimmer? 41-jährige Wohnungsbesitzerin will von nichts gewusst haben

Eine Chinesin stand am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht. Ihr wurde vorgeworfen, von Januar bis Mai 2018 mehrere Chinesinnen nach Basel geholt zu haben. Sie habe sie mutmasslich der Prostitution nachgehen lassen.

Lea Meister
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Über eine Kleinanzeigenplattform bot die Angeklagte chinesische Ganzkörper- und erotische Massagen an. Die Kunden wurden anschliessend mit «heissem Sex verwöhnt», versprach das Inserat.

Über eine Kleinanzeigenplattform bot die Angeklagte chinesische Ganzkörper- und erotische Massagen an. Die Kunden wurden anschliessend mit «heissem Sex verwöhnt», versprach das Inserat.

Chris Iseli

«Nein, ich habe keine Betreuungsmöglichkeit», sagt die Angeklagte, als sie mit einem Kinderwagen vor Gericht erscheint. Ihr neun Monate altes Kind schläft und kriegt von den Anschuldigungen gegen seine Mutter nichts mit.

Im Zeitraum vom Januar bis Mai 2018 soll die Beschuldigte drei Chinesinnen eine Arbeit beschafft haben, ohne dass die nötigen Bewilligungen vorhanden gewesen seien. In ihrer Wohnung am Erlkönigweg im Erlenmatt-Quartier in Basel soll sie zwei Frauen, eine 41-Jährige und eine 57-Jährige, als Prostituierte beschäftigt haben. Auf einer Kleinanzeigenplattform veröffentlichte sie Inserate für «Chinesische Ganzkörpermassagen» und «Chinesische Erotik Massagen» in und nahe Basel. Im Beschrieb war von einer «schönen und jungen Chinesin» die Rede, die die Kunden «anschliessend mit heissem Sex» verwöhnen sollte. Eine weitere Frau Ende fünfzig soll bei der Beschuldigten zu Hause gearbeitet und ihre Kinder betreut haben.

Die Frauen wohnten und schliefen in dem Zimmer, in welchem sie arbeiteten, so der Vorwurf in der Anklageschrift. Die Beschuldigte habe sich ausserdem über die Mieteinnahmen und die Einnahmen der unbewilligten Erwerbstätigkeit unrechtmässig bereichert. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Schuldspruch und eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie eine Busse von 1'400 Franken.

Sie war meistens allein

Vor Gericht zeigte sich am Donnerstag dann relativ schnell: Die Angeklagte wusste nicht wirklich, was in ihrer Wohnung passiert war und konnte es auch nicht einordnen. Und wenn sie doch davon gewusst haben sollte, war sie mit der Rechtslage in diesem Bereich nicht ausreichend vertraut. Mit Verweis auf ihre «eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten» bat die Verteidigerin dann auch um einen Freispruch ihrer Mandantin. Das Zimmer habe sie untervermieten müssen, weil die Wohnung zu teuer gewesen war und die Sozialhilfe sie vor die Wahl stellte: Umziehen oder Untermieter suchen. Ein Umzug hätte sie überfordert, weshalb sie «den Weg des geringsten Widerstands» ging und sich Untermieterinnen suchte, so der Wortlaut ihrer Verteidigerin. Dabei habe sie sich nicht sonderlich geschickt angestellt. Kombiniert mit fehlendem Wissen kam eins zum anderen.

Der Prozess dauerte nicht lange. Noch vor dem Mittag verlas Gerichtspräsidentin Sarah Cruz-Wenger das Urteil: Die Angeklagte wurde freigesprochen wenn es um die Vorwürfe zu zwei der drei Frauen ging. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von 240 Tagessätzen à 30 Franken wurde auf 90 Tagessätze reduziert. Im Falle der dritten Frau, die bei der Angeklagten gewohnt hatte, war der Tatbestand der «Beschäftigung von Ausländerinnen und der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts» erfüllt. Dafür genüge schon alleine das Gewähren der Möglichkeit, in ihrer Wohnung arbeiten zu können, begründete Cruz-Wenger das Urteil. Eine Bereicherungsabsicht habe ganz klar nicht bestanden.

«Ich wäre einverstanden»

Ganz grundsätzlich handle es sich um ein eher geringes Verschulden und auch die Lebensumstände der Angeklagten mit der schlechten finanziellen Lage und den Kindern habe mildernde Umstände zur Folge. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Lässt sich die Angeklagte in den kommenden zwei Jahren also nichts zu Schulden kommen, muss sie die Strafe nicht bezahlen, erklärte die Gerichtspräsidentin ihr nach der Begründung des Urteils. Die Angeklagte wirkte erleichtert: «Ich wäre einverstanden», sagte sie und verliess mit dem Kinderwagen den Gerichtssaal.