Baselland präsentiert ein generalüberholtes Gebäudeversicherungsgesetz mit vielen neuen Leistungen. Nur beim Erdbebenschutz wartet der Kanton lieber auf den Bund.
Vor 40 Jahren gab es noch keine Drohnen. Bei der Erarbeitung des von 1981 stammenden Baselbieter Sachversicherungsgesetzes konnte niemand ahnen, dass heute unbemannte, ferngesteuerte Flugobjekte vom Himmel stürzen und Häuser beschädigen könnten. Im neuen, totalrevidierten und umbenannten Gebäudeversicherungsgesetz (GVG), das Finanzdirektor Anton Lauber am Mittwoch vorstellte und zuhanden des Landrats verabschiedete, sind Drohnenschäden nun gedeckt.
Das ist längst nicht alles, das sich mit dem neuen Gesetz, das per 1. Januar 2023 in Kraft treten soll, ändert. Peter Bächtold, Leiter Versicherungen bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV), sagte bei der Präsentation in Liestal:
«Wir decken Risiken der Grundeigentümer und Hausbesitzer, die bisher nicht gedeckt waren und weiten unsere Versicherungsleistungen aus.»
Konkret seien neu Schäden durch Erdfälle, also plötzliche Absenkungen des Bodens, in der obligatorischen Gebäudeversicherung inbegriffen. In der Grundstückversicherung sind neben Drohnen auch Schäden durch andere abstürzende «Luft- und Raumfahrzeuge» inklusive Satelliten gedeckt. Dazu Feuerschäden durch Waldbrände und Explosionen. Weiter gehören nun «Schäden aus der Schadensbekämpfung» zum Versicherungspaket. Gemeint ist, wenn die Feuerwehr auf einem Grundstück einen Brand bekämpft und dabei ein Nachbargebäude oder -grundstück beschädigt.
Auch bei Härtefällen kann die BGV nun besser Hand bieten. Sollte ein nicht versicherter Schaden existenzbedrohend sein, darf sie dennoch helfen. Das neue Gesetz erlaubt ihr sogar, Entschädigungen schon auszuzahlen, bevor ein Schaden entstanden ist. Dies, wenn er absehbar und unvermeidbar ist, etwa bei einer Hütte, die von fortschreitenden Hangabbrüchen bedroht ist. Am Beispiel der Überschwemmungen in Laufen erklärte Bächtold weitere Verbesserungen: So würden nun Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten höher entschädigt. Mietzinsausfälle werden nicht mehr nur für Wohn-, sondern auch für Bastelräume und Autoeinstellplätze gedeckt. Und: Schützt jemand sein Eigentum vor einem Schaden – etwa durch Sandsäcke – so werden ihm diese Kosten neu entschädigt.
Bei all diesem Leistungsausbau erstaunt, dass die BGV die Prämien nicht erhöht. Bächtold sagt dazu: «Die meisten dieser Schadensfälle dürften in Baselland nur sehr selten vorkommen, daher ist uns dies möglich.» Nach der Vernehmlassung wieder gestrichen wurde dagegen die freiwillige Erdbebenversicherung. Dabei hatte Baselland eine solche 2019 per Standesinitiative gefordert. Lauber:
«Die Zeichen stehen gut, dass auf Bundesebene eine Erdbebenversicherung mit Eventualverpflichtung kommt, da bringt es nichts, wenn wir vorpreschen.»
Etwas, das trotz Modernisierung gleich bleibt, ist, dass die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung ein Monopol innehat. «Ein freier Markt würde deutlich höhere Prämien bei der Feuer- und Elementarschadenversicherung für die Hauseigentümer bedeuten», mahnte Lauber. Die Grundstückversicherung sei ohne Monopol gar grundsätzlich in Frage gestellt, da das Prämienvolumen hier so gering sei. Er betonte auch, dass aktuell 19 der 26 Kantone eine kantonale Gebäudeversicherung hätten.
Dass der freie Markt in diesem Versicherungsbereich nicht spielen kann, ist vor allem der FDP ein Dorn im Auge. Schon in der Vernehmlassung kritisierte sie das Festhalten an der staatlich garantierten Monopolstellung der BGV. Doch wird sie nun deswegen das breit abgestützte Paket im Landrat ablehnen? «Fundamentalopposition wird es von uns keine mehr geben», sagt FDP-Fraktionschef Andreas Dürr auf Anfrage. Am Leistungsausbau habe man keine Freude, doch das wichtigste sei, dass die freiwillige Erdbebenversicherung nach der Vernehmlassung aus dem Gesetz genommen wurde. Die FDP werde weiter eine Liberalisierung des Marktes anstreben, das neue GVG aber nun unterstützen.
Damit dürfte die Hoffnung Laubers, dass das Paket im Parlament das Vierfünftel-Mehr erreicht und somit ohne Volksabstimmung umgesetzt werden kann, realistisch sein.