Rüge
«Kompliziert, ungerecht und kontraproduktiv»: Scharfe Kritik am Baselbieter Sozialhilfegesetz

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe rügt den Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes scharf.

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Über vier Seiten hagelt es Kritik: Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat eine Stellungnahme zur Teilrevision des Baselbieter Sozialhilfegesetzes veröffentlicht – und hat dabei kaum Positives über den Gesetzesentwurf zu sagen. Das Stufensystem, in das Bezüger künftig eingeteilt werden sollen, sei «kompliziert, ungerecht sowie kontraproduktiv in Bezug auf die Arbeitsintegration».

Anton Lauber Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion

Anton Lauber Vorsteher Finanz- und Kirchendirektion

Martin Toengi

Den neuen Gesetzesentwurf hat Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) im Januar vorgestellt. Entstanden ist er aufgrund der «Motion Riebli». Der Vorstoss von SVP-Landrat Peter Riebli verlangte, dass der heutige Grundbedarf eines Alleinstehenden von monatlich 986 Franken um 30 Prozent gesenkt wird. Ab 2023 soll das auf einige Sozialhilfebezüger zutreffen: In der Stufe 1 (Pflichten verletzt oder neu in der Sozialhilfe) sollen sie nur 690 Franken erhalten, in der Stufe 2 (Kooperation mit Behörden, Erfüllung der Mitwirkungspflicht) sollen es 887 Franken sein, in der Stufe 5 (mehr als 2 Jahre Sozialhilfebezüger) 937 Franken. In der Stufe 3 sollen Sozialhilfeempfänger, die sich um Integration bemühen, mit 1085 Franken sogar mehr erhalten als bisher. Für Sozialhilfebezüger, die in die Stufe 4 fallen, würde sich nichts ändern: Sie erhielten noch immer 986 Franken. Sie gelten als Ausnahmefälle – Personen, von denen nicht erwartet wird, dass sie sich im Berufsleben eingliedern könnten.

Nur mit einem Vorschlag einverstanden

Damit ist die SKOS alles andere als zufrieden. «Die Idee einer Kürzung um 30 Prozent bleibt der Kern und damit das grösste Problem des Entwurfs», sagt Christoph Eymann, Präsident der SKOS und Basler LDP-Nationalrat, auf Anfrage. Der Entwurf wolle unterschiedliche Anliegen aus verschiedenen Vorstössen miteinander verbinden. «Daraus ergeben sich Widersprüche, wie etwa bei den Kinderrechten oder bei der Schuldenprävention», so Eymann.

Christoph Eymann

Christoph Eymann

Roland Schmid

Die Kürzungen bei Einzelpersonen hätten Einfluss auf das gesamte Haushaltsbudget, also auch auf Kinder, heisst es in der Stellungnahme. Es bestehe das Risiko, dass das Grundrecht von Kindern und Jugendlichen «auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» nicht ausreichend gewahrt werde. Mit der Verschuldung spricht Eymann die erste der fünf Stufen an: Anfangs sei die Sozialhilfe für neue Bezüger wichtig, um Notlagen zu überbrücken, steht in der Stellungnahme. Dann weniger Geld zu erhalten, könne zur Verschuldung führen und dafür sorgen, dass Betroffene länger von der Sozialhilfe abhängig seien. Weiter wird kritisiert, dass das soziale Existenzminimum unterschritten wird und fünf Stufen mit eigenen Regeln die Sozialdienste überfordern. Lediglich die Schaffung eines Assessment-Centers – eine Abklärungs-, Beratungs- und Koordinationsstelle für Sozialhilfebezüger – unterstützt die SKOS.

Grundbedarf wird der Teuerung angepasst

Die Baselbieter Regierung passt den Grundbedarf in der Sozialhilfe in Absprache mit den Gemeinden der Teuerung an. Er erhöht sich dadurch für Einzelpersonen um elf Franken pro Monat. Die Teuerung werde auf 1. Januar 2021 angepasst, teilt die Finanz- und Kirchendirektion mit. Der Kanton Baselland folgt damit einer Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SKOS) vom November 2018. Diese berief sich auf den Bundesrat, der die AHV-, IV- und EL- Renten der Teuerung angepasst hatte. (sda)

«Die SKOS-Richtlinien kennen ein System mit einheitlichem Grundbedarf und der Möglichkeit von Integrationszulagen und Sanktionen», sagt Eymann. «Daneben ein paralleles System einzuführen, das keinen Mehrwert bringt, macht aus meiner Sicht keinen Sinn.» Die SKOS habe ihre Richtlinien erst kürzlich revidiert, sie sollen ab 2021 gelten. Die SKOS schlage deshalb vor, dass der Kanton die Gesetzesrevision auf das Fundament der Revision stellt und auf das Stufenmodell verzichtet.

Die Kritik der SKOS erstaunt nicht

Bianca Maag

Bianca Maag

Nicole Nars-Zimmer

SP-Landrätin Bianca Maag war in der Konsultativkommission der Gesetzesrevision – und kann die Kritik nachvollziehen. «Die Kritik erstaunt nicht. Das vorgeschlagene System ist kompliziert und für die Mitarbeitenden der Sozialdienste aufwendig», sagt sie. Einsprachen seien vorprogrammiert.