Die Nutzung von Geschäftsfahrzeugen im privaten Bereich wird ab dem Steuerjahr 2022 administrativ einfacher. Dies hat der Regierungsrat am Mittwoch beschlossen.
Die Verordnung zum kantonalen Steuergesetz regelt neu, dass die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert werden kann, wie der Kanton am Mittwoch mitteilt.
Die Pauschale beträgt aktuell 0,8 Prozent monatlich. Durch die anstehende Erhöhung wird künftig also auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg abgegolten sein.
Es handelt sich hierbei um eine administrative Vereinfachung, da die Ermittlung der tatsächlichen Kosten für den Arbeitsweg wegfällt. Ausserdem entfällt auch die Pflicht für Arbeitnehmende, den Aussendienstanteil auf dem Lohnausweis zu deklarieren.
Der Bund hat bereits im März dieses Jahres die Berufskostenverordnung angepasst und die Pauschale mit 0,9 Prozent festgelegt. Die Änderung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und dient der allgemeinen Steuerharmonisierung.