Das Berner Handelsgericht hat eine Klage des Baselbieter Gewerbeverbandes wegen unlauteren Wettbewerbs gegen das Regionaljournal Basel abgewiesen. Dies geht aus einem neuen Urteil hervor.
Die Wirtschaftskammer klagte im Oktober 2018 gegen die Berichterstattung des Regionaljournals Basel im Zusammenhang mit der Gültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen. «Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?» übertitelte das Medium einen der Berichte, die als herabsetzend und als Verletzung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb empfunden wurde.
Das gleiche Gericht hatte den Fall bereits im April 2020 erstmals verhandelt. Damals ist es zum Schluss gekommen, die Wirtschaftskammer sei gar nicht klageberechtigt, da sie im Beitrag gar nicht als Partei vorgekommen sei. Dagegen legte die Wirtschaftskammer Beschwerde ein und erhielt am 13. Januar dieses Jahres recht. Das Bundesgericht erkannte, dass die Wirtschaftskammer über das Verbandsbeschwerderecht durchaus aktivlegitimiert sei, die Klage zu führen.
Nun hat das Gericht die Vorwürfe materiell geprüft, ist jedoch erneut der Klage nicht gefolgt. Es hat befunden: «Die Berichterstattung geht nicht über die übliche, erlaubte kritische Auseinandersetzung mit Wettbewerbsteilnehmern hinaus.» Eine Herabsetzung der Wirtschaftskammer liege damit nicht vor. Gesamthaft sei die Berichterstattung «weder herabsetzend noch unrichtig, irreführend oder unnötig verletzend». Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, für eine Löschung der Beiträge oder einer Richtigstellung bestehe keine Grundlage.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht erneut angefochten werden. Wird es gültig, hat die Wirtschaftskammer Gerichtskosten von 20'000 Franken sowie knapp 20'000 Franken Parteientschädigung zu tragen.