Streit um Ausnahmen
In Basel gilt der Mindestlohn – und trotzdem ist noch vieles unklar Seit dem 1. Juli ist in Basel-Stadt das Mindestlohngesetz in Kraft. Doch noch immer streiten Arbeitgeber und Gewerkschaften mit dem Kanton über den Geltungsbereich und Ausnahmen. Nur ein Beispiel: Ungeklärt ist, ob den Chauffeuren der Behindertentransporte IVB mindestens 21 Franken pro Stunde ausbezahlt werden muss.