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Region (LiZ)
Zürich
Zwischen 23.30 und 6 Uhr dürfen am Flughafen Zürich grundsätzlich keine Maschinen landen oder starten. Im begründeten Einzelfall sind Ausnahmen aber möglich, hält die Zürcher Regierung auf eine Anfrage aus dem Kantonsrat fest.
In der Nacht auf 1. September landete um 3 Uhr morgens ein Passagierflugzeug auf dem Flughafen Zürich. An Bord des A330, der von New York nach Antalya unterwegs war, hatte eine 25-Jährige einen Herzinfarkt erlitten. Sie verstarb kurz nach der Landung.
Um 4.30 Uhr hob die Maschine der Turkish Airlines wieder ab. Die Landung wegen des medizinischen Problems war wohl nötig, doch habe das grosse Flugzeug noch während der Nachtruhe wieder starten müssen, wollten Kantonsräte von SP und Grünen wissen.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben kann die Flughafen Zürich AG bei "unvorhergesehenen ausserordentlichen Ereignissen" eine Ausnahmebewilligung vom Nachtflugverbot erteilen, hält die Zürcher Regierung in ihrer am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest.
Welche Ereignisse eine Ausnahme rechtfertigen, ist nicht abschliessend definiert. Der Flughafen müsse aber die Grundsätze der Verhältnismässigkeit wahren, Flüge zwischen 23.30 und 6 Uhr müssten Ausnahmecharakter behalten, dürften nicht zur Regel werden.
Im vorliegenden Fall sieht der Regierungsrat die Verhältnismässigkeit gewahrt. Die Starterlaubnis für den Weiterflug nach Antalya sei zwar nicht mehr direkt auf einen medizinischen Notfall zurückzuführen gewesen, doch gab es andere Gründe.
Wäre der Start erst um 6 Uhr während des ordentlichen Betriebes zugelassen worden, hätte die Maschine vorerst gar nicht mehr abheben können, schreibt der Regierungsrat. Denn die Crew hätte zu dieser Zeit ihre zulässige Einsatzzeit überschritten - Turkish Airlines hätte zunächst ein Ersatzteam einfliegen müssen.
Mitten in der Nacht hätte zudem das Flughafenpersonal gefehlt, um die Passagiere zum Terminal zu fahren und dort in Empfang zu nehmen. Dass die Reisenden nach ihrem langen Flug noch mehrere Stunden im Flugzeug hätten ausharren müssen, sei ihnen nicht zuzumuten gewesen. "Nicht zuletzt bestand die Gefahr von Protesten und Unruhen." Und auch dafür wäre zu dieser Zeit zu wenig Sicherheitspersonal vor Ort gewesen.
Für den Zürcher Regierungsrat ist deshalb klar: "Wenn die Flughafen Zürich AG den Weiterflug nicht bewilligt hätte, hätte sie zahlreiche, unter anderem sicherheitsrelevante Auswirkungen in Kauf nehmen müssen." Sie habe die Güterabwägung korrekt vorgenommen. Zudem weist der Regierungsrat darauf hin, "dass Ausnahmebewilligungen für Flüge in solchen oder ähnlichen Fällen äusserst selten vorkommen".