Gastkommentar
Arbeit muss sich lohnen

Gastkommentar zur Senkung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe

Peter Riebli *
Peter Riebli *
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«Es geht mir um die Unwilligen und die Bequemen»: Peter Riebli vor dem Buckter Gemeindehaus. Nicole Nars-Zimmer

«Es geht mir um die Unwilligen und die Bequemen»: Peter Riebli vor dem Buckter Gemeindehaus. Nicole Nars-Zimmer

Nicole Nars-Zimmer (niz)

Meine vom Landrat überwiesene Sozialhilfe-Motion «Motivation statt Repression» hat landesweit Reaktionen ausgelöst. Sie wurde sehr emotional diskutiert, die inhaltliche Argumentation kam leider viel zu kurz.

Es ist eine gesellschaftliche Pflicht, dass man Menschen hilft, die unverschuldet in Not geraten. Aber wenn man mit Sozialhilfe mehr Geld hat als mit einer geregelten Arbeit, dann ist das System falsch und ungerecht. Die zu hohen Sozialhilfe-Ansätze bewirken, dass sich Arbeit für viele Sozialhilfebezüger, insbesondere für junge Erwachsene und kinderreiche Familien, aber auch für schlecht Ausgebildete, finanziell nicht lohnt. Dies ist keine leere Behauptung, sondern wissenschaftlich schon lange nachgewiesen.

Eine vierköpfige Familie erhält 2110 Franken Grundbedarf, maximal 2016 Franken Krankenkassenprämien, je nach Wohnort Mietkosten bis zirka 1600 Franken plus Nebenkosten. Insgesamt also Leistungen im Wert von fast 6000 Franken pro Monat. Zusätzlich werden alle Gesundheitskosten (Franchisen, Selbstbehalte, Zahnarzt- und Optikerkosten) und «weitere notwendige Aufwendungen» wie AHV-Beiträge, zweckmässige Wohnausstattung, Aufwendungen für schulische Belange und Freizeitaktivitäten von Kindern, Kosten für Spielgruppen, Versicherungsprämien, allfällige Kosten für Sprachkurse, Kinderbetreuung, Familienberatung, etc. ebenfalls vom Steuerzahler übernommen. Wenn man das alles zusammenzählt, kommt man auf ein «Jahreseinkommen» von gegen 80'000 Franken, steuerfrei.

Auf ein 100-Prozent-Pensum hochgerechnet verdienten 50 Prozent der Lohnbezüger in der Schweiz 2016 brutto weniger als 78'024 Franken. Die maximale AHV-Ehepaar-Rente beträgt bei voller Beitragsdauer von 45 Jahren 42'300 Franken.

Der Sozialhilfebezüger ist gegen jede Unpässlichkeit versichert und von jeder Eigenverantwortung befreit. Da erstaunt es nicht, dass es sich viele zweimal überlegen, eine Arbeit zu suchen. Aber die Arbeitsmoral einer Volkswirtschaft wird untergraben, wenn die Untätigen mehr Einkommen beziehen als die Arbeitenden. Sozialhilfebezüger müssen deshalb motiviert werden, in den Arbeitsprozess einzusteigen. Selbstverständlich nur, wenn sie Minderjährigkeit, Alter, mentale oder physische Gebrechen nicht daran hindern. Diesen wirklich bedürftigen Menschen zu helfen, ist eine Pflicht, die wir gerne erfüllen.
Es geht um die Unwilligen und Bequemen, die unser Sozialsystem missbrauchen; die nicht arbeiten wollen und nach einigen Jahren Nichtstun auch nicht mehr können.

Um diese in den Arbeitsprozess einzugliedern, braucht es gemäss einer Studie der Universität Luzern einen starken finanziellen Anreiz. Ob dafür die angepeilte, alleinige Senkung des Grundbedarfs um 30 Prozent (im obigen Beispiel von 2110 auf 1477 Franken) ausreicht, sei dahingestellt. Aber sie gibt den Sozialhilfebehörden den notwendigen Ermessensspielraum, diesen primär abgezogenen Betrag zielgerichtet für Härtefälle und sich ernsthaft um Integration bemühende Fürsorgebezüger einzusetzen und den Untätigen aufzuzeigen, dass sich Arbeit eben doch lohnen würde.