Es dürfte sich bei vielen Autofahrern herumgesprochen haben: Wer in die Ferien fliegt und seinen PW auf dem Euro-Airport (EAP) stehen lassen will, macht dies vorzugsweise auf der französischen Seite. Das Parkieren ist dort erheblich günstiger.
So habe ich kürzlich für 13 Tage auf dem Langzeitparking mit 91,20 Euro umgerechnet 43 Franken weniger bezahlt als auf der Schweizer Seite, wo dies 146 Franken gekostet hätte.
Vivienne Gaskell, EAP-Mediensprecherin, begründet das so: «Die Preise sind auf die jeweiligen Marktverhältnisse Frankreich beziehungsweise Schweiz ausgerichtet, das heisst auf den jeweiligen Wettbewerb. Sie werden regelmässig überprüft und angepasst. Den Entscheid trifft der Verwaltungsrat, der darauf achtet, dass die Differenzen nicht zu gross sind. Im Juni 2015 wurde entschieden, die Preise auf dem Langzeitparking auf der französischen Seite um 17 Prozent über drei Jahre zu erhöhen.»
Es wird sich also zunehmend weniger lohnen, die französische Autobahn statt die Flughafenstrasse zum EAP und seinen jeweiligen Parkplätzen zu nehmen. Für mich war das Flughafen-Parking sowieso eine Notlösung. Als ich das letzte Mal ohne Auto in die Ferien gefahren bin, durfte ich es in der normalerweise leeren Garage einer Freundin im Gundeli abstellen. Diesmal aber war diese belegt. Ich wohne im Kleinbasel und dort wird derart oft gezügelt, gebaut und angeliefert, dass regelmässig andere Strassenabschnitte mit temporären Parkverbotsschildern versehen werden.
Wenn ich zu Hause bin, schaue ich regelmässig vorbei, ob mein PW noch korrekt parkiert ist. Dabei ist es mir auch schon passiert, dass am Donnerstagabend um 22 Uhr noch alles ok war, am nächsten Freitagmorgen um 9 Uhr aber ein Parkverbotsschild ab Freitag 7 Uhr bei meinem Auto stand. Da hatte also jemand geschummelt.
Ich habe mich geärgert und bei der Kantonspolizei erkundigt. Tatsächlich erklärt Mediensprecher Martin Schütz: «Parkverbotsschilder müssen 48 Stunden vor dem Zügeln gestellt werden. Dabei ist zu dokumentieren, welche Fahrzeuge dort abgestellt sind. Nur so lässt sich am Zügeltag herausfinden, welches Fahrzeug innerhalb dieser zwei Tage dort parkiert worden ist und – falls sich der Halter nicht kontaktieren lässt – kostenpflichtig abgeschleppt wird. Fahrzeuge, die schon vor diesen 48 Stunden dort parkiert worden sind, werden in der Regel nicht abgeschleppt. In Fällen, in denen dies gleichwohl für die vorgesehene Arbeit unerlässlich ist und der Halter nicht kontaktiert werden kann, gehen allfälligen Abschleppkosten zu Lasten des Staates.»
Liegt der Fehler bei mir, kann das teuer werden. Abschleppen kostet tagsüber 345 Franken und 415 Franken in der Nacht plus 15 Franken Standgebühren den Tag. Die Regelung ist aber nicht so streng, wie ich dachte. Noch einmal Schütz: «Grundsätzlich darf man sein Fahrzeug zehn Tage – etwa bei Ferienabsenzen – unbeaufsichtigt mit einer Anwohnerparkkarte in der Blauen Zone stehen lassen. Wer nicht ortsabwesend ist, soll aber gleichwohl regelmässig kontrollieren, ob ein temporäres Parkverbotsschild gestellt wird.»