Das beschämende Kapitel über den Umgang mit Verdingkindern scheint immerhin ein einigermassen versöhnliches Ende zu nehmen. Da ist zum einen die Entschuldigung der offiziellen Schweiz, die für viele, denen eine derart unwürdige, traumatisierende Behandlung zugekommen war, ebenso wichtig ist wie finanzielle Unterstützung. Zum anderen verdient es der Versuch der möglichst durchgehenden Entbürokratisierung der Entschädigungsverfahren, lobend hervorgehoben zu werden.
Für all jene, die noch immer die Geschichte der Schweiz lieber idealisierend verklären, als kritisch zu hinterfragen, bieten die tragischen Erlebnisse der Verdingkinder bestes Anschauungsmaterial dafür, was sich unter dem Deckmantel einer sich nicht hinterfragenden Staatsmacht alles abspielen kann. Aus «problematischen» Randgruppen werden sehr schnell tatsächlich Unerwünschte, die Entrechtung, Demütigung und vielleicht sogar körperliche Gewalt erleiden, statt staatliche Fürsorge erleben.
Genau dies muss die Lehre aus der Geschichte der Schweizer Verdingkinder sein: Einflüsse des Zeitgeistes und politisches Kalkül dürfen niemals den Umgang mit den Schwachen der Gesellschaft bestimmen. Stattdessen sind es die Prinzipien des Menschenrechts und der Würde des Einzelnen, die unverrückbar als oberster Grundsatz gelten müssen. Alles andere fällt früher oder später schmerzhaft auf uns zurück.