Energiegesetz
Noch sind die Ziele nicht finanziert

Das am Donnerstag beschlossene Baselbieter Energiegesetz ist keineswegs revolutionär. Aber es setzt mit seinem Schwerpunkt auf die Energieeffizienz bei Gebäuden einen Teil des vor sechs Jahren manifestierten Volkswillens um.

Daniel Haller
Daniel Haller
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Die Energieabgabe auf Heizöl und Gas schafft zwar Anreize, Gebäude zu sanieren. Sie ist aber so bemessen, dass sie nicht wehtut und somit keine Lenkungswirkung entfaltet. (Archiv)

Die Energieabgabe auf Heizöl und Gas schafft zwar Anreize, Gebäude zu sanieren. Sie ist aber so bemessen, dass sie nicht wehtut und somit keine Lenkungswirkung entfaltet. (Archiv)

Keystone

2010 nahm das Baselbieter Volk den Gegenvorschlag zur Initiative «Weg vom Öl» an. Dieser formulierte unter anderem das Ziel: «Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch ohne Mobilität soll im Jahr 2030 40 Prozent betragen.» Dies findet sich nun auch im revidierten Energiegesetz – ebenso der Passus, dass der Kanton die Abhängigkeit von importierter, nicht erneuerbarer Energie senken soll. Dabei ist allerdings der Verkehr ausgenommen.

Das Ziel ist also vorgegeben und fand im Parlament eine grosse Mehrheit quer durch das ganze politische Spektrum. Der grosse Streitpunkt ist aber die Finanzierung der konkreten Massnahmen: So schafft die Energieabgabe als eine neue, zweckgebundene und zeitlich befristete Steuer auf Heizöl und Gas zwar Anreize, Gebäude zu sanieren. Sie ist aber einerseits so bemessen, dass sie nicht wehtut und somit keine Lenkungswirkung entfaltet.

Andererseits geht es um ein Wirtschaftsförderprogramm, von dessen Mitfinanzierung die Wirtschaft sich selbst durch eine Reihe von Ausnahmen für Grossverbraucher ausnehmen kann. Solche Widersprüche dürften im Abstimmungskampf der Erdöl- und Gaslobby in die Hände spielen, denen ein schrittweiser Ausstieg aus den fossilen Energien das Geschäft verdirbt. Zu erwarten ist, dass sie zumindest im Hintergrund in den Abstimmungskampf eingreifen wird.

Das Stimmvolk wird also vor der Entscheidung stehen, ob es mit der Energieabgabe einen teilweise schmerzenden Kompromiss ablehnen will. Oder ob es ihm zugunsten höherer Ziele – Stichwort Klimakonferenz von Paris – zustimmt.