Sterbehilfe wird heute noch oft tabuisiert. Zwar ist sie in aller Munde, doch gesellschaftlich bleibt sie an den Rand gedrängt. Ist jemand schwer krank oder muss aus anderen Gründen – gerade im hohen Alter – körperlich so stark leiden, dass er sein Leben beenden möchte, so hat er in der Schweiz mit dem assistierten Suizid zwar eine würdevollere Möglichkeit abseits des aktiven oder passiven Suizids. Doch kann die Sterbehilfe nicht in den eigenen vier Wänden stattfinden, wird in Zimmern in einem Liestaler Gewerbegebiet (Eternal Spirit) oder Binninger Hinterhof (Exit) gestorben.
Wäre es nicht sinnvoll, wenn Sterbebegleiterinnen auch dort Zugang hätten, wo die meist hochbetagten Betroffenen gepflegt werden? In Spitälern und Altersheimen? Doch hier scheint das Selbstbestimmungsrecht der Menschen ausgehebelt. In allen Spitälern der Region und in vielen Heimen wird bei einem dringlichen Sterbewunsch auf palliative Pflege fokussiert. Doch wo das Krankenhaus als Ort der Heilung an seine Grenzen stösst, sollte es für mehr als die reine Pflege bis zum natürlichen Tod offen sein.
In den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf sind Spitäler und Heime verpflichtet, klaren Kriterien folgend Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten zuzulassen. Ängste, wonach Spitalärzte oder Pfleger selbst in den Prozess eingebunden werden könnten, sind unbegründet. Eine externe Sterbebegleiterin kommt jeweils in die Institution.
Baselland sollte den Schritt auch wagen. Gegen die Verdrängung und das Tabu.