Leserbrief
Andreas-Klinik: Wo bleibt die Wahlfreiheit?

«Spitalliste: 4000 Unterschriften gesammelt», Ausgabe vom 26. Oktober

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Der Kanton Zug gehört mindestens wirtschaftlich zu den stärksten Kantonen der Schweiz. Kaum irgendwo sind Wettbewerb und Marktwirtschaft so fest verankert wie bei uns. Umso erstaunlicher ist, dass die Regierung nun ausgerechnet im wichtigen Gesundheitsbereich in Richtung Monopol zu steuern scheint. Grund für diese Vermutung ist das Vorhaben der Regierung, der Hirslanden Andreas-Klinik Cham Zug ab 2023 den Auftrag für die Grund- und Notfallversorgung zu entziehen. Sie scheinen gar trotz zahlreicher und guter Argumente noch immer von ihrem Vorhaben überzeugt zu sein.

Sollte die Regierung ihren Plan tatsächlich verwirklichen, könnte dies massive Konsequenzen haben: Künftig müsste bei jeder Person, die notfallmässig die Andreas-Klinik aufsucht, zuerst abgeklärt werden, ob sie ins Zuger Kantonsspital oder in ein ausserkantonales Spital verlegt werden muss. Das würde nicht nur für grosse Unsicherheiten sorgen, sondern auch massiv mehr Bürokratie bringen. Besonders betroffen wäre natürlich die Region Ennetsee.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass die Exekutive mit ihrem Vorhaben die Qualität der Gesundheitsdienstleistungen im ganzen Kanton gefährdet. Zudem steht das Vorhaben in einem gewissen Widerspruch zum im Gesundheitswesen wichtigen Grundsatz der Wahlfreiheit. Auch diese Freiheit sollten wir nicht leichtfertig aufgeben. Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zug, ob sie im Unterland oder im Ägerital wohnen, sollen auch in Zukunft selber entscheiden können, wo sie sich behandeln lassen.

Sussi Hodel, Unterägeri