Integration
Beim Zugang zu Bildung für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene hapert es

Die Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kritisiert die Bildung für Menschen im Asylprozess als mangelhaft. Sie fordert Schulpflicht in den Bundesasylzentren bis 18 Jahre.

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Aufnahmeklassen taugen nach Ansicht der Beobachtungsstelle nur als kurzfristige Lösungen. In der öffentlichen Schule lernten Kinder mehr. (Symbolbild)

Aufnahmeklassen taugen nach Ansicht der Beobachtungsstelle nur als kurzfristige Lösungen. In der öffentlichen Schule lernten Kinder mehr. (Symbolbild)

Keystone

Wer nicht in der Schweiz aufgewachsen ist, hat gemäss der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht oftmals einen mangelhaften Zugang zu Bildung. In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht hat die Beobachtungsstelle zahlreiche Fälle zusammengetragen, in denen Kindern und Jugendlichen der Zugang zu Bildung verwehrt oder erschwert wurde.

So etwa der Fall eines Mädchens, das mit 16 Jahren in der Schweiz einen Asylantrag stellte. Zuerst wurde sie in einem Zentrum für unbegleitete minderjährige Asylsuchende unterrichtet, lernte aber nicht viel. Erst durch den Wechsel in die öffentliche Schule änderte sich das und es fand auch ein soziale Integration statt. Dies spricht gemäss der Beobachtungsstelle für eine möglichst rasche Inklusion in die Regelschule. Kinder sollten nicht über längere Zeiträume in Aufnahmeklassen unterrichtet werden.

Fehlende Bezugspersonen für Hilfe – etwa bei Hausaufgaben

Ein Problem ist laut der Beobachtungsstelle auch, dass viele Kantone Kindern in Bundesasylzentren nur bis zum 15. Lebensjahr das Recht auf Grundschulbildung gewährt. Minderjährige über 16 Jahre hätten deshalb kaum Zugang zu angemessenen Bildungsangeboten. Die Beobachtungsstelle fordert eine Heraufsetzung des Grundschulalters für Kinder in Bundesasylzentren auf 18 Jahre.

Die Beobachtungsstelle hält fest, dass es in einigen Bereichen auch Verbesserungen gegeben habe, etwa bezüglich Grundschulunterricht in den Bundesasylzentren. Nichtsdestotrotz bestehe Handlungsbedarf. Dabei geht es auch um soziale Faktoren. Die Wohnsituation junger Menschen im Asylsystem erschwere das Lernen oft. Zudem fehlten Bezugspersonen, die den Kindern und Jugendlichen helfen könnten. (gb)