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Der Bundesrat hat die Bussenverordnung geändert. Ab diesem Jahr können die Ordnungshüter zum Teil neue und saftigere Verkehrsbussen verteilen. Dafür bezahlen Sie künftig mehr
Seit heute ist die geänderte Ordnungsbussenverordnung in Kraft. Der Bundesrat sieht einige neue und höhere Geldstrafen vor. Drei Änderungen fallen besonders auf.
Rechtsüberholen auf der Autobahn ist grundsätzlich ein No-Go. Neu kann das Rechtsüberholen auf Autobahnen und Autostrassen mit 250 Franken bestraft werden.
Der Bundesrat stuft somit das Rechtsüberholen vom groben Verkehrsdelikt zum Ordnungsbussentatbestand herab. Eine Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft wie bis anhin wird es dafür nicht mehr geben.
Bei Stau auf Autobahnen und -strassen müssen die Fahrzeuge eine Rettungsgasse bilden. Dadurch sollen Krankenwagen, die Polizei oder Feuerwehr schneller zum Unfallort kommen.
Was bisher eine moralische Pflicht war, ist neu Gesetz. Der Bundesrat sieht vor, dass man 100 Franken Busse bezahlen muss, wenn man verhindert, dass sich eine Rettungsstrasse bilden kann.
Mofas, Roller, Töfflis oder Elektrobikes dürfen nicht auf Autobahnen fahren. Das gilt allgemein für alle Motorräder, deren Hubraum kleiner als 50cm3 ist oder die weniger als vier Kilowatt leisten. Nun droht eine saftigere Busse: Wer mit seinem Mofa auf der Autobahn oder -strasse erwischt wird, muss 100 Franken anstatt wie bisher 60 Franken bezahlen.