Die Kommission des Nationalrats stellte sich am Freitag klipp und klar hinter die Bilateralen. Europaexpertin Christa Tobler erklärt, warum der Beschluss für die EU unproblematisch ist.
Das passt. Just an dem Tag, an dem das Parlament erstmals bekannt gab, wie es die Zuwanderungsinitiative umsetzen will, weilte die Basler Professorin für Europarecht, Christa Tobler, an einer Migrationsfachtagung in Bern. Blitzschnell hat sie den frisch gedruckten Gesetzesentwurf durchforstet und ihre Schlüsse daraus gezogen. Die laue Umsetzung überrascht sie nicht. Doch mit den Institutionellen stehe der europapolitische Showdown noch bevor.
Die Europarechtlerin Christa Tobler lehrt am Europainstitut der Universität Basel und seit 2007 auch an der Universität Leiden in den Niederlanden. Ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sind die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. In der Schweiz zählt die 55-Jährige zu den führenden Expertinnen in europapolitischen Fragen. Tobler ist in Brugg geboren und hat an der Universität Zürich Recht studiert.
Christa Tobler: Das ist genau die Frage. Unter dem Abschnitt «Steuerung der Zuwanderung, Konzept Inländervorrang» steht, dass man das inländische Arbeitspotenzial stärken will und dass man, wenn alle anderen Massnahmen ausgeschöpft sind, eine Meldepflicht für offene Stellen einführen würde. Das ist das Einzige, was in diesem Gesetzesvorschlag steht. Da kann man sich schon fragen: Wo ist da der Vorrang? Eine Meldepflicht für offene Stellen ist eine sinnvolle Massnahme. Sie bevorzugt oder benachteiligt aber niemanden, sofern die Arbeitgeber weiterhin frei entscheiden können, wen sie anstellen wollen. Das Wort «Inländer» stünde also im Gesetz, der «Vorrang» ist nicht evident.
Das hängt von der weiteren Ausgestaltung ab. Wenn es effektiv so ist, dass für die Arbeitgeber nur eine Meldepflicht eingeführt wird, dann ist das faktisch kein Inländervorrang. Es sind lediglich inlandbezogene Massnahmen.
Auf jeden Fall. Wird eine Meldepflicht festgeschrieben und sucht der Bundesrat bei anhaltenden Schwierigkeiten eine Lösung im Rahmen des Gemischten Ausschusses, dann ist dieses Vorgehen für die EU absolut unproblematisch. Dieses Vorgehen ist übrigens schon heute via Gemischten Ausschuss möglich.
Diese drei Elemente würden in der Tat nicht umgesetzt. Doch im Artikel 121a steht auch, dass die gesamtwirtschaftlichen Interessen des Landes berücksichtigt werden müssen. Ich habe den Eindruck, die Kommission hat den Schwerpunkt auf diesen zweiten Teil gelegt und gibt zu erkennen, dass man beides zusammen nicht haben kann.
Eigentlich nicht. Wir haben nun in der Schweiz zweieinhalb Jahre damit verbracht, mit uns selber zu reden und dabei erkannt, wie schwierig eine Lösung ist. Auch hat der Entscheid des Vereinigten Königreichs, die EU verlassen zu wollen, politisch grosse Wellen geworfen. Vor diesem Hintergrund überrascht der Entscheid nicht.
Mit Höchstzahlen hätte man ganz bewusst eine Verletzung des Personenfreizügigkeitsabkommens in Kauf genommen – mit den damit verbundenen Konsequenzen.
Eine lustige Mischung aus verschiedenen Modellen. Es besteht aus Elementen aus dem Vorschlag der Kantone («Ambühl-Modell»). Diese wollten einen Schutzklausel-Mechanismus, der von der effektiven Zuwanderung und der Arbeitslosigkeit ausgeht. Hingegen kommt die Massnahme an sich, die Meldepflicht, vom Gewerkschaftsbund, der eine solche «weiche» Massnahme schon seit längerem im Inland vorgeschlagen hat.
Die institutionelle Frage ist nach meiner Einschätzung für die EU längerfristig viel wichtiger als die Personenfreizügigkeit. Beim Institutionellen geht es um die Weiterentwicklung und Auslegung der bilateralen Abkommen, um die Überwachung und die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Einigte sich die EU mit der Schweiz über eine institutionelle Lösung, hätte sie das Instrumentarium dafür, um in einem rechtlichen Rahmen zu kontrollieren, ob sich die Schweiz auch tatsächlich ans Freizügigkeitskommen hält. Vom Institutionellen wird die EU wohl nicht so rasch ablassen.
Ja, insofern bestimmt. Es wird interessant sein zu sehen, was EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 19. September sagen wird, wenn er in Zürich Johann Schneider-Ammann trifft.