Kommentar
Kritik an Einbürgerungsregeln ist berechtigt – doch tiefere Anforderungen an die Sprache sind falsch

Die Schweiz leide an einem Demokratiedefizit. Deshalb hat ein Komitee eine Volksinitiative lanciert. Das Ziel: Hürden abbauen bei der Einbürgerung.

Kari Kälin
Kari Kälin
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Erst nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz können sich Ausländer einbürgern lassen. Sie müssen die Sprache gut können, sozial und wirtschaftlich integriert sein.

Ein Initiativkomitee um Arber Bullakaj, SP-Politiker mit Wurzeln im Kosovo, will jetzt den Zugang zum Schweizer Pass erleichtern, indem nur noch objektiv messbare Kriterien den Ausschlag geben. Fünf Jahre rechtmässiger Aufenthalt und sprachliche Grundkenntnisse sollen genügen, man darf nicht schwerwiegend straffällig geworden sein. Getragen wird das Volksbegehren von SP, Grünen, Operation Libero und zivilgesellschaftlichen Akteuren aus dem linken Spektrum. Das Hauptargument lautet: Es ist undemokratisch, einem Viertel der Bevölkerung in der Schweiz politische Rechte vorzuenthalten.

Viele Kritikpunkte der Initianten sind gerechtfertigt. Dass Kantone Wohnsitzfristen von bis zu 5 Jahren verlangen dürfen, ist in Zeiten hoher Mobilität stossend. Unbestrittenermassen begegnen manche Gemeinden den Gesuchstellern mit Vorschuss-Misstrauen. Schikanöse Nichteinbürgerungen werfen ein schlechtes Licht auf die Behörden. Die Initiative wird dennoch einen schweren Stand haben. Die Aufenthaltsdauer auf fünf Jahre zu verkürzen, ist ein grosser Schritt. Tiefere sprachliche Anforderungen sind falsch. Mit «Grundkenntnissen» ist man zum Beispiel kaum in der Lage, ein Abstimmungsbüchlein zu verstehen – was für die demokratische Teilhabe aber unentbehrlich ist. Es überrascht nicht, dass die Initianten in ihrem Argumentarium bereits auf einen Gegenvorschlag spekulieren.