Generalstaatsanwalt Eric Cottier übernimmt den Fall. Seiner Auffassung nach gibt das Urteil "eine überraschende Antwort auf eine rechtliche Grundsatzfrage".
Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough kam zum Schluss, dass die zwölf Mitglieder der Bewegung Lausanne Action Climat (LAC) aus Gründen eines "rechtfertigenden Notstandes" gehandelt hätten. Er befand, dass das Vorgehen der Aktivisten angesichts der Klimakatastrophe "notwendig und angemessen" gewesen sei.
Der Prozess war der erste in dieser Grössenordnung in der Schweiz seit Beginn der Mobilisierung für das Klima.
14.1.2020: Klimaaktivisten streuen Kohle in Filiale der UBS in Lausanne
Nach dem Sieg vor der Waadtländer Justiz am Montag haben Dutzende Klimaaktivisten am Dienstag erneut eine Aktion in einer Bank in Lausanne durchgeführt. Nach der Credit Suisse war dieses Mal die UBS dran. Erneut prangerten die Klimaschützer die Investitionen der Banken in fossile Brennstoffe an.
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