Ab 1. Juli 2022
Mindestlohn von 21 Franken: Das Gesetz gilt nur für Arbeitnehmende in Basel Im Juni 2021 sagte Basel-Stadt Ja zu einem Mindestlohn von 21 Franken pro Stunde. Nun ist klar: Das Gesetz wird nur für Arbeitnehmende gelten, die für gewöhnlich in Basel arbeiten.