Startseite
Wirtschaft
Die deutsche Regierung will am Mittwoch eine Bagatellgrenze für die Rückerstattung von Mehrwertsteuern beschließen. Das hätte grosse Folgen für Schweizer Einkaufstouristen und den grenznahen Detailhandel.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Einkaufstouristen aus der Schweiz die Rückerstattung der Mehrwertsteuer kürzen. Die Bundesregierung wird dazu am Mittwoch die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze von 50 Euro beschließen. Demnach sollen Schweizer die Mehrwertsteuer künftig erst zurückbekommen, wenn ein Einkauf die Marke von 50 Euro erreicht.
Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen. Es gehe darum, den riesigen Aufwand an der Grenze zu verringern. Vor allem der Zoll soll entlastet werden, lautete die Begründung. Um das Für und Wider einer Bagatellgrenze wird seit Langem gestritten.
Nach Informationen des Konstanzer Südkurier setzt Scholz darauf, dass die Schweizer nach Einführung der 50-Euro-Grenze nicht mehr wegen kleiner Einkäufe nach Deutschland kommen. Sobald allerdings eine Mehrwertsteuerrückerstattung fehlerfrei per Smartphone-App funktioniere, solle die Bagatellgrenze wieder abgeschafft werden, heißt es in der Kabinettsvorlage. Das ist der Kompromiss zwischen der SPD, die stets für eine Bagatellgrenze eintrat und derzeit mit Olaf Scholz den Finanzminister stellt und der CDU, die eine solche Grenze stets abgelehnt hat und eine elektronische Lösung favorisiert.
Bislang gibt es keine Wertgrenze. Wenn Nicht-EU-Bürger in Deutschland einkaufen, bekommen sie die Mehrwertsteuer zurück. Dafür erhalten sie in den Geschäften einen Ausfuhrkassenzettel – der wegen seiner Farbe umgangssprachlich auch grüner Zettel genannt wird – , den sie wiederum beim Zoll vorlegen müssen. Das sorgt in den Städten der Grenzregion zur Schweiz und vor den Grenzübergängen regelmäßig für Staus und lange Schlangen.
Die neue Grenze soll dem Bericht zufolge ab Anfang 2020 gelten. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages hatte eine Grenze von 175 Euro gefordert. Der Handelsverband Südbaden und die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee haben sich stets strikt gegen eine solche Wertgrenze ausgesprochen. Sie fürchten Umsatzeinbußen im Einzelhandel. Die SPD hat sich regelmäßig für eine Bagatellgrenze ausgesprochen.
Der Lörracher CDU-Abgeordnete Armin Schuster zieht eine verhaltene Bilanz der jetzt vorliegenden Lösung. Zwischenzeitlich sei gar eine Grenze von 175 Euro im Gespräch gewesen. "Das konnten wir als CDU zum Glück stoppen. Wir haben das Schlimmste zweifellos verhindert", sagte Schuster auf BZ-Anfrage. Der Beschluss des Bundeskabinetts sei ein Kompromiss, mit dem man leben könne. Mit dem Wert von 50 Euro zeigt sich Schuster einverstanden – allerdings nur unter einer einzigen Voraussetzung: "Diese Grenze darf nur so lange gelten, bis eine IT-Lösung für die Erstattung vorliegt."
Die Waldshuter SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter erklärte: "Ich bin froh, dass die Wertobergrenze von 175 Euro vom Tisch ist. Eine Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro und die Weiterentwicklung der App ist ein guter Kompromiss. Wichtig ist mir aber auch, dass geschaut wird, wie sich die Bagatellgrenze auf den Handel an der Deutsch-Schweizer Grenze auswirkt."