Die Hirslanden-Gruppe hat entschieden, die Zuger Spitalliste vor Bundesverwaltungsgericht anzufechten. Die Pläne der Zuger Regierung seien «nicht bedarfsgerecht» sowie «rechtswidrig».
Mit der neuen Spitalliste, die Anfang Januar 2023 in Kraft tritt, wird der Hirslanden Andreas-Klinik in Cham vom Zuger Regierungsrat die Grund- und Notfallversorgung entzogen. Jetzt wehrt sich die Hirslanden-Gruppe und fechtet den Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht an.
«Dieser Entscheid ist aus unserer Sicht unverständlich und falsch», lässt sich Stéphan Studer, Chief Operating Officer von Hirslanden, in einer Mitteilung zitieren. Der Entscheid gefährde nämlich ohne erkennbaren Nutzen die qualitativ hochstehende und vergleichsweise kostengünstige Gesundheitsversorgung im Kanton Zug. Der Entscheid sei «nicht bedarfsgerecht» sowie «rechtswidrig», moniert die Hirslanden-Gruppe in der Mitteilung.
Während des Beschwerdeverfahrens gilt die aktuell gültige Zuger Spitalliste 2012 für die Hirslanden Andreas-Klinik weiter. Unter anderem würden die Notfall- und die Geburtenabteilung allen Patientinnen und Patienten weiterhin zur Verfügung stehen. (pl)